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Haftung vor Abschluss

 
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tobi_1337



Anmeldedatum: 21.08.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Sa 21 Aug, 2010 00:53    Titel: Haftung vor Abschluss

Hallo,


ich wurde vor einigen Tagen leider überfallen und erpresst, bei einem treffen bei dem eine Geldübergabe statt finden sollte, wurden die 2 Täter überwältigt und verhaftet. Am gleichen Tag saß ich noch auf dem K Revier Duisburg um eine Anzeige aufzugeben.

Aber hier meine Frage:

Da ich ja ohne Rechtsanwalt nicht ohne weiteres eine Akteneinsicht erlangen kann bin ich quasi dazu gezwungen mir einen Anwalt zu nehmen. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich allerdings in meinen jungen Jahren noch nicht. Gibt es Versicherer die mit der Wartezeit quasi ins "Minus" gehen, also schon für Fälle vor Abschluss haften?


MfG

Tobi
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chrisroga



Anmeldedatum: 26.08.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Do 26 Aug, 2010 10:41    Titel:

sorry, macht i.d.R. keiner mehr.

Ungeachtet dessen liegt für den Fall das du nur die Akte einsehen willst aber auch kein Versicherungsfall für den Rechtsschutzversicherer vor. Da müßte also schon ein konkreter Tatsachenbestand existieren gegen welche du vorgehen oder dich verteidigen willst.

Lieber mal für die Zukunft einen Rechtsschutzvertrag abschließen...

Link gelöscht. Moderator3
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assekuranz



Anmeldedatum: 30.08.2010
Beiträge: 41
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mo 30 Aug, 2010 16:05    Titel:

Ein Rechtsschutzfall würde dann vorliegen, wenn Du etwa zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die Täter geltend machen oder Dich in einem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen willst.
Versicherer, die für Schäden, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages entstanden sind, leisten, gibt es (meines Wissens) nicht.

Noch ein Tipp: Du schreibst, dass Du noch jung bist. Ich vermute, dass Du dann auch noch nicht so viel verdienst. Es gibt die Beratungs- und Prozeßkostenhilfe. Das ist eine staatliche Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Es werden auch außergerichtliche Rechtsanwaltskosten übernommen. Ein Antrag auf Akteneinsicht gehört zu den außergerichtlichen Kosten. Zur Beratungs- und Prozeßkostenhilfe für Duisburg siehe http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Zivilgericht/Einzelverfahren/Prozesskostenhilfe/index.php
_________________
Eckhard Borchardt
Versicherungsmakler, Hamburg
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Anna Schäfer



Anmeldedatum: 06.09.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo 06 Sep, 2010 11:59    Titel:

ich glaube auch nicht, dass das funktionieren wird...!
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Rachel



Anmeldedatum: 28.07.2010
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: Mo 06 Sep, 2010 13:20    Titel:

Ich würde sagen: Keine Chance.
Bei Rechtschutzversicherungen gibt es i.d.R. eine Wartezeit von 3 Monaten. Das heißt, du kannst die Versicherungsleistung erst drei Monate nach Vertragsabschluss nutzen.
Hier ist mal eine gute Zusammenstellung der wichtigsten Fragen zur Rechtschutzversicherung: Link gelöscht. Moderator3
Tut mir leid dich enttäuschen zu müssen.
LG
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