Versicherung Forum - Versicherungsvergleich - Versicherungen - Versicherung Blog - Vermögen - KFZ Versicherung
Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre
eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Vorheriges Thema anzeigen: Frage zu Haushaltsversicherung bzw Haftpflicht Nächstes Thema anzeigen: Mehrfache Sachbeschädigung |
| Autor |
Nachricht |
Georg-Ferdinand
Anmeldedatum: 11.09.2009 Beiträge: 1
|
Verfasst am: Fr 11 Sep, 2009 11:51 Titel: Haftpflichtversicherung für Wohnungseigentümer |
|
|
Hallo
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, das aus 7 Wohneigentumseinheiten besteht. In 4 Wohneinheiten wohnen die Eigentümer jeweils selbst drin, 3 Wohneinheiten sind vermietet. Soviel ich weiß, sichert eine Haftpflichtversicherung für Wohnungseigentümer nur das Gemeinschaftseigentum ab, da für das Sondereigentum die private Haftpflichtversicherung aufkommt, sofern das Wohneigentum selbst gentutz wird. Was ist aber mit den 3 Wohneinheiten, die vermietet sind? Hier wäre das Sondereigentum also nicht versichert, oder?
Weiß jemand, ob der Vermieter dann noch extra für Sondereigentum eine Versicherung abschließen muss oder ob es spezielle Verischerungen gibt, die diese Mischung von teilweise selbstgenutzen und vermieteten Wohnungen berücksichtigt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus
Georg-Ferdinand |
|
| Nach oben |
|
 |
Jan Zimmer
Anmeldedatum: 23.10.2009 Beiträge: 1
|
Verfasst am: Fr 23 Okt, 2009 12:16 Titel: |
|
|
Exakt diese Frage - nämlich ob für Haftpflichtfälle, die ihre Ursache im Sondereigentum einer vermieteten Eigentumswohnung haben, eine extra Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss - würde mich auch interessieren.
Zwei verschiedene Versicherungsvertreter und die professionelle Hausverwaltung sagen mir dazu Widersprüchliches:
1. ) Hausverwaltung sagt: ja, Extra-Haftpflicht für sein vermietetes Sondereigentum muss der Eigentümer selbst abschließen.
2. ) Der Agent der DBV-Winterthur bzw. jetzt AXA sagt:So was gibt es gar nicht, und es sei Sache der Hausverwaltung eine Haftpflichtversicherung für die Eigentümergemeinschaft abzuschließen. Diese Haftpflichtversicherung trete dann auch für Schäden ein, die Dritten aus dem Sondereigentum einzelner Mit-Eigentümer entstehen.
3.) Eine andere Versicherung (Alte Leipziger) hat sofort zugesagt, man werde mir ein Angebot zukommen lassen.
Gibt es nicht jemanden, der dazu was Fundiertes sagen kann? Vielen Dank!!! |
|
| Nach oben |
|
 |
gk
Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 9
|
Verfasst am: Sa 24 Okt, 2009 18:23 Titel: |
|
|
| Jan Zimmer hat Folgendes geschrieben: |
Gibt es nicht jemanden, der dazu was Fundiertes sagen kann?
|
Es ist auch schwer, hierzu etwas fundiertes zu sagen, weil es die unterschiedlichsten Fälle bzw. Tarife gibt. In vielen Basistarifen zur privaten Haftpflichtversicherung ist das Risiko aus der Vermietung einer ETW nämlich nicht eingeschlossen.
Wenn Du nur eine ETW vermietest, würde ich mir eine private Haftpflichtversicherung suchen, in der das Risiko beitragsfrei mit eingeschlossen ist, z.B. Tarif Komfort der Medien-Versicherung.
Vermietest Du mehrere ETW'en, solltest Du Dir eine private Haftpflichtversicherung suchen, bei der Du die entsprechende Anzahl von ETW'en gegen einen Mehrbeitrag mitversichern kannst. Alternativ könnte man sich noch ein Angebot für eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer unterbreiten lassen, die die konkreten Risiken deckt.
Nachtrag:
Beispielsweise sind bei der privaten Haftpflichtversicherung nach Tarif "Pro Domo Premium" der Grundeigentümerversicherung nach den derzeit aktuellen Versicherungsbedingungen eine unbegrenzte Anzahl vermieteter Eigentumswohnungen mitversichert. Alternativ können bei der gleichen Gesellschaft mit der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer bis zu 4 vermietete Eigentumswohnungen im selben Gebäude recht preiswert separat versichert werden. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|