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Haftpflichtschaden und Gutachter

 
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biba0463



Anmeldedatum: 14.05.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do 14 Mai, 2009 19:02    Titel: Haftpflichtschaden und Gutachter

Hallo zusammen,

ich habe da mal einige Fragen zu folgendem Fall:

Mein fast 7-jähriger Sohn hat aus Langeweile bei Bekannten das Fahrzeug beschädigt: Er hat mit Steinen gemalt, erst auf dem Gehweg, dann hat er rechts und links auf das dort parkende Fahrzeug eine "Schlange" gemalt...- während er auf die Kinder von unseren Bekannten gewartet hat.
Ich habe das meiner Versicherung gemeldet, diese hat einen Gutachter geschickt, der hat sich das Fahrzeug angesehen und anschließend die ebenfalls fast 7-jährigen Zwillinge unserer Bekannten befragt: War der Jannis alleine als das passiert ist? Wart ihr dabei und was weis ich noch - ich war nicht dabei.
Der Gutachter meinte wohl noch, dass könnte kein Kind gemacht haben, dass wäre mutwillig. Dabei hat mein Sohn bei mir am Auto auch schon Kratzer gemacht...
Jetzt will der Gutachter noch mal mit mir sprechen - ich weiß überhaupt nicht, was das soll??? Ist nicht sein Auftrag lediglich ein Gutachten zu erstellen?
Vielen Dank für eure Hilfe!

LG
Biba
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geldmarie



Anmeldedatum: 11.09.2008
Beiträge: 112
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Do 14 Mai, 2009 20:03    Titel: Re: Haftpflichtschaden und Gutachter

hallo biba,

primär ist es die aufgabe eines gutachters die schadenhöhe zu bemessen sowie (auch ein wenig investigativ) die schadensursache zu bestätigen - bzw. abweichungen zur schadensmeldung zu erheben.

das macht aus der sicht von versicherungen und versicherungsgemeinschaften durchaus sinn. denn wenn z.b. auch andere kinder mitschuldig waren, würde der auftraggeber des gutachters (die versicherung) weniger zahlen müssen - und der gutachter rechtfertigt seine beauftragung durch gute arbeit. warum er zweifel an der tatsache hat, dass den schaden ein 7-jähriger "zusammenbringt" kann ich (habe selber einen 7-jährigen zu hause) eher nicht nachvollziehen - aber ich kenne ja den schaden nicht.

wohl geht es aber in diese richtungen - wenn die sache für dich klar ist und dein sohnemann voll geständig, sollte auch nichts anderes rauskommen können...

lg
die geldmarie
www.geldmarie.at


biba0463 hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

ich habe da mal einige Fragen zu folgendem Fall:

Mein fast 7-jähriger Sohn hat aus Langeweile bei Bekannten das Fahrzeug beschädigt: Er hat mit Steinen gemalt, erst auf dem Gehweg, dann hat er rechts und links auf das dort parkende Fahrzeug eine "Schlange" gemalt...- während er auf die Kinder von unseren Bekannten gewartet hat.
Ich habe das meiner Versicherung gemeldet, diese hat einen Gutachter geschickt, der hat sich das Fahrzeug angesehen und anschließend die ebenfalls fast 7-jährigen Zwillinge unserer Bekannten befragt: War der Jannis alleine als das passiert ist? Wart ihr dabei und was weis ich noch - ich war nicht dabei.
Der Gutachter meinte wohl noch, dass könnte kein Kind gemacht haben, dass wäre mutwillig. Dabei hat mein Sohn bei mir am Auto auch schon Kratzer gemacht...
Jetzt will der Gutachter noch mal mit mir sprechen - ich weiß überhaupt nicht, was das soll??? Ist nicht sein Auftrag lediglich ein Gutachten zu erstellen?
Vielen Dank für eure Hilfe!

LG
Biba
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biba0463



Anmeldedatum: 14.05.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do 14 Mai, 2009 20:25    Titel:

Hallo Geldmarie,
vielen Dank für deine Antwort.
Vor dem PKW lagen jede Menge Kieselsteine - und er hatte wohl auch noch irgendwie einen anderen - spitzen Stein - dazwischen und ist damit wohl ziemlich feste rund ums Auto gegangen...
Was mir eigentlich wichtig ist: Darf er meinen Sohn einfach so befragen (auch die Kinder meiner Bekannten?) Die waren nämlich ziemlich verstört, als dieser Fremde Mann ihnen einfach Fragen gestellt hat...
LG
Biba
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Susannchen



Anmeldedatum: 25.03.2009
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: Fr 15 Mai, 2009 10:50    Titel:

Wenn die Kinder mitmachen und wenn die Eltern nichts dagegen haben, darf er das. Aber ich glaube es ist besser zu kooperieren.
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geldmarie



Anmeldedatum: 11.09.2008
Beiträge: 112
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Fr 15 Mai, 2009 14:51    Titel:

hallo biba,

das ist eher eine juristische frage (die ich nicht beantworten kann - denke aber: er darf bei gelegenheit das schon tun) bzw. eine frage, wie man mit der "tat" des kindes persönlich umgeht.

ich gehe davon aus, dass der gutachter die kinder nicht angepackt bzw. angeschrien hat - für mich persönlich wäre das o.k.
das gespräch mit dem gutachter merken sich die lieben kinderlein vielleicht mehr als ein "mach-das-nie-wieder" von den eltern.
könnte dir sogar zukünfigen ärger ersparen - sieh das mal von dieser seite...


lg
die geldmarie

biba0463 hat Folgendes geschrieben:
Hallo Geldmarie,
vielen Dank für deine Antwort.
Vor dem PKW lagen jede Menge Kieselsteine - und er hatte wohl auch noch irgendwie einen anderen - spitzen Stein - dazwischen und ist damit wohl ziemlich feste rund ums Auto gegangen...
Was mir eigentlich wichtig ist: Darf er meinen Sohn einfach so befragen (auch die Kinder meiner Bekannten?) Die waren nämlich ziemlich verstört, als dieser Fremde Mann ihnen einfach Fragen gestellt hat...
LG
Biba
Smile
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