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Haftpflichtschaden

 
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Autor Nachricht
Jean



Anmeldedatum: 03.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do 03 Jul, 2008 14:13    Titel: Haftpflichtschaden

Hallo, bin der neue und hab eine brennende Frage

folgendes Szenario:
Meine Lebensgefährtin und ich , also eheähliche Gemeinschaft (gemeinsame Wohnung,Geimeinschaftskonto usw.)
Haben eine Privathaftpflicht in der wir beide eingetragen sind, nun passierte es das meine Freundin mit dem Rasentrimmer zugange war und dadurch ein hochwirbelnder Stein die Windschutzscheibe meines dort in der Nähe parkenden Autos traf und auch beschädigte.
Das war vor ca. 3 Wochen , sie meldete den Schaden der Versicherung da ja dfas Fahrzeug mir gehört und auch nur auf mich zugelassen ist.
Ich habe die Rechnung der Reperatur sowie Beweisfotos nach Anfrage der Versicherung an die Versicherung gesendet.
Nun nach einiger Zeit meldete sich die Versicherung bei meiner Lebensgefährtin mit dem Lapidaren satz: Wir haben den Schaden zur Bearbeitung aufgenommen.
Ich bekam ein Schreiben indem es heißt das ich noch meine Bankverbindung mitteilen müsse.
Nun die eigentliche Frage:
Heißt das jetzt das die Versicherung den Schaden übernimmt?
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David Reisner
Administrator


Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: Do 03 Jul, 2008 18:00    Titel:

Das heißt wohl das die Versicherung intern die Unterlagen prüft und dann die Summe bzw. Versicherungssumme auszahlt.

Eine genauere Antwort gibt es sicher bei kurzer Rückfrage bzw. Anruf bei der jeweiligen Versicherung, wünsche viel Erfolg.
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