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Steffnix
Anmeldedatum: 29.10.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mi 29 Okt, 2008 19:58 Titel: Haftpflicht verweigert Leistung |
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Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe einem Bekannten geholfen Holz abzuladen.
Dabei habe ich dessen Traktor ein Stück vorgefahren, habe aber vergessen die Kabinentür zu schließen. Daraufhin ist die Kabinentür in der angrenzenden Baumhecke hängen geblieben und ist dadurch zerborsten.
Auf Anfrage wehrte die Versicherung den Schaden zunächst ab, da es sich um einen Kaskoschaden handeln würde, den die Kaskoversicherung des Traktors zu beheben hätte. Der Traktor ist aber nachgewiesener Maßen nicht kaskoversichert.
Nun will meine Haftpflicht den Schaden nicht begleichen, " ...die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führes eines Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Kraftfahrzeuges verursacht werden, nicht versichert".
Mein Bekannter verlangt jetzt das Geld von mir, da ich ihm (was ich auch nachvollziehen kann) den Schaden zugeführt habe.
Ich habe letztendlich den Fehler gemacht und die Tür nicht zugezogen. In dem Moment war ich doch Besitzer (Inhaber der tatsächlichen Gewalt) über das Fahrzeug.
Die Hecke ist nicht beschädigt, sondern der Traktor an sich.
Was meint ihr?
Danke, und viele Grüße
Steffnix |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 277
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Verfasst am: Do 30 Okt, 2008 12:03 Titel: |
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1.) Kommt dies auf die Versicherungsbedingungen deiner Haftpflichtversicherung an, bzw. was genau in den speziellen Vertragsbedingungen/Versicherungspolicce über den Versicherungsumfang steht.
2.) Gibt es evtl. andere bestehende Versicherungen (auch von Seiten deines Bekannten) die für den Schaden aufkommen können bzw. in Frage kommen? |
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Steffnix
Anmeldedatum: 29.10.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: Do 30 Okt, 2008 14:45 Titel: |
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| Zitat: | | 1.) Kommt dies auf die Versicherungsbedingungen deiner Haftpflichtversicherung an, bzw. was genau in den speziellen Vertragsbedingungen/Versicherungspolicce über den Versicherungsumfang steht. |
Ich weiß nicht, was in den Versicherungsbedingungen steht. Müsste ich erst nachlesen. Wo muss ich nachgucken?
Ursächlich für den Schaden war, dass ich die Tür nicht geschlossen habe; und nicht der Gebrauch des Fahrzeuges.
| Zitat: | | 2.) Gibt es evtl. andere bestehende Versicherungen (auch von Seiten deines Bekannten) die für den Schaden aufkommen können bzw. in Frage kommen? |
Was soll das sein? Eine Kasko besteht nicht.
Gruß, Steffnix |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 128 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Fr 31 Okt, 2008 18:52 Titel: |
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ich fürchte, den schaden musst du selber tragen.
wenn keine Kaskoversicherung besteht und auch deine privathaftpflicht nicht zahlt, wird es keine andere möglichkeit geben.
denke kaum, daß eine privathaftpflicht den schaden deckt, den du beim benützen eines fahrzeuges verursacht hast. zumindest sind mir solche verträge nicht bekannt.
wenn du mit einem geliehenen auto (das keine kasko hat) einen unfall machst, wäre das leider das gleiche.
sorry, aber ich denke da gibt es versicherungstechnisch nichts zu holen
lg
geldmarie |
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Chinaski
Anmeldedatum: 14.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: Fr 14 Nov, 2008 22:48 Titel: |
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Hallo,
ich denke geldmarie hat Recht.
Der Ausschluss,
" ...die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Kraftfahrzeuges verursacht werden, ist nicht versichert".
ist ein Standardausschluss, der meines Wissens in jeder Police steht.
Gruss
Chinaski |
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