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Haftpflicht - Aufrechnung begründet keinen Zahlungsanspruch

 
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: Di 21 Jun, 2011 09:24    Titel: Haftpflicht - Aufrechnung begründet keinen Zahlungsanspruch

Aufrechnung des Geschädigten mit Haftpflichtforderung gegenüber Forderung des Schädigers begründet keinen Zahlungsanspruch gegen Versicherer

Der Versicherungsnehmer kann von seinem Haftpflichtversicherer in der Regel keine Zahlung der Haftpflichtforderung, sondern (nur) Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes beanspruchen. Das gilt auch dann, wenn der Geschädigte mit der Haftpflichtforderung gegenüber einer Forderung des Schädigers ihm gegenüber aufgerechnet hat. Mit dieser Aufrechnung tritt keine Befriedigung ein und damit auch keine Umwandlung des versicherungsrechtlichen Befreiungs- und Rechtsschutzanspruches in einen Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer. Der Versicherer erfüllt seine Rechtsschutzverpflichtung in dieser Situation dadurch, dass er einen Aktivprozess des Versicherungsnehmers gegen den Geschädigten auf Zahlung (wegen unberechtigter Aufrechnung) finanziert.
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