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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Di 21 Jun, 2011 09:24 Titel: Haftpflicht - Aufrechnung begründet keinen Zahlungsanspruch |
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Aufrechnung des Geschädigten mit Haftpflichtforderung gegenüber Forderung des Schädigers begründet keinen Zahlungsanspruch gegen Versicherer
Der Versicherungsnehmer kann von seinem Haftpflichtversicherer in der Regel keine Zahlung der Haftpflichtforderung, sondern (nur) Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes beanspruchen. Das gilt auch dann, wenn der Geschädigte mit der Haftpflichtforderung gegenüber einer Forderung des Schädigers ihm gegenüber aufgerechnet hat. Mit dieser Aufrechnung tritt keine Befriedigung ein und damit auch keine Umwandlung des versicherungsrechtlichen Befreiungs- und Rechtsschutzanspruches in einen Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer. Der Versicherer erfüllt seine Rechtsschutzverpflichtung in dieser Situation dadurch, dass er einen Aktivprozess des Versicherungsnehmers gegen den Geschädigten auf Zahlung (wegen unberechtigter Aufrechnung) finanziert. _________________ Ich werde keine Versicherungsangebote oder Vergleiche erstellen und bitte alle von diesbezüglichen Anfragen abzusehen |
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