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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Do 05 Mai, 2011 15:40 Titel: Haft auf Bewährung wegen SIM-Lock-Entfernung |
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Wer ein teures Handy günstig kauft, bindet sich dafür oft an einen teuren Vertrag. Um in anderen Netzen billiger zu zu telefonieren, lassen viele Kunden das Handy entsperren. Das ist nach einem aktuellen Urteil strafbar.
Wegen gewerbsmäßiger Entfernung der Bindung an einen bestimmten Mobilfunkanbieter (SIM-Lock) bei Handys ist ein 35-Jähriger in Göttingen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Göttingen befand, die Entsperrung sei eine „Fälschung beweiserheblicher Daten“ und eine strafbare Datenveränderung. Mobilfunkanbieter richten die Sperre beim Abschluss eines Nutzervertrags ein und verhindern damit die Verwendung in anderen Mobilfunknetzen zu möglicherweise günstigeren Konditionen.
Richtungsweisende Entscheidung
Es kann eine richtungweisende Entscheidung werden, denn zur weit verbreiteten SIM-Lock-Entsperrung gab es bundesweit bisher so gut wie keine Strafurteile, wie das Richter betonte. Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal an, dass er die rechtliche Einschätzung des Gerichts von weiteren Instanzen überprüfen lassen werde.
Das Gericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Monate Bewährungsstrafe gefordert hatte. Der Verteidiger, der keinerlei strafbare Handlungen erkennen mochte, hatte auf Freispruch plädiert. Wer eine SIM-Lock-Sperre aufhebe, beseitige ein „Nutzungshindernis“, sagte der Anwalt. Dies sei allenfalls eine zivilrechtlich relevante Vertragsverletzung gegenüber dem Mobilfunkanbieter.
Weitere SIM-Lock-Knacker im Visier
Die Göttinger Staatsanwaltschaft sieht dies anders. Sie verfolgt seit dem vergangenen Jahr eine Reihe weiterer SIM-Lock-Knacker, die demnächst ebenfalls vor Gericht sollen. Der 35-Jährige als erster Angeklagter hatte von 2005 und 2010 für zahlreiche Kunden Hunderte von Geräten entsperrt. Zur Prozessvereinfachung beschränkten sich die Beteiligten am Mittwoch allerdings darauf, nur über zehn Fälle zu verhandeln.
Der Richter gab dabei zwar zu erkennen, dass er das Geschäftsmodell der Mobilfunkanbieter, teure Handys günstig zu verkaufen und sich das Geld dann mit teuren Zweijahresverträgen zurückzuholen, persönlich wenig schätze. Allerdings müsse man die per SIM-Lock errichtete Zugangssperre zu anderen Netzen respektieren. Wer dies nicht tue, mache sich strafbar.
Quelle: Focus online _________________ Ich werde keine Versicherungsangebote oder Vergleiche erstellen und bitte alle von diesbezüglichen Anfragen abzusehen |
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nadinsure
Anmeldedatum: 30.05.2011 Beiträge: 3 Wohnort: Eching
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Verfasst am: Di 31 Mai, 2011 13:19 Titel: |
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Mir ist unverständlich, wieso das Entfernen des SIM-Locks ein Strafbestand darstellen soll. Der Richter sagt ja letztendlich, dass diese Handlung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Dem kann ich wirklich nicht folgen. Sicher ist dies zivilrechtlich problematisch, aber das ist doch keine Straftat.
Der Mobilfunkanbieter soll halt gegen die entsprechende Person klagen und dann werden sie schon Recht bekommen, wenn es im Vertrag steht, dass der SIM-Lock nicht entfernt werden kann. Für den Staatsanwalt ist aber keine Angelegenheit. Schon krass, wo die Richter meinen, sich einmischen zu müssen. |
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Lena
Anmeldedatum: 20.03.2011 Beiträge: 117
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Verfasst am: So 05 Jun, 2011 15:16 Titel: |
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Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.
Mit der Grundgebühr sollten die Kosten für das "gesponserte" Handy wieder drinn sein.
Wenn ich einen zweiten Handyvertrag habe, schneide ich mich doch ins eigene Fleisch. Entweder ich zahle zweimal Grundgebühr und einmal Gespräche oder eine Grundgebühr und Gespräche. Wo habe ich da einen Vorteil? Kann mir das jemand erklären?
Lena _________________ Feedback besteht aus zwei Komponenten, dem Feedback-Geben und dem Feedback-Nehmen. Wurde Dein Problem gelöst, sollte dieser Austausch stattfinden, um aus konkreten Fragen und Antworten zu lernen und das Auftreten oder die Darstellungstechnik zu verbessern |
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