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Habe Auto beschädigt - wer zahlt?

 
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dave.g



Anmeldedatum: 01.02.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mo 01 Feb, 2010 14:18    Titel: Habe Auto beschädigt - wer zahlt?

Hallo zusammen.

Ich habe kürzlich das Auto eines Freundes beschädigt. Zur Geschichte:

Ich wollte eigentlich etwas trinken und nicht mit dem Auto fahren.
Als wir uns dann getroffen haben, wurde ich zunächst gefragt, ob ich mit dem Auto meines Kumpels fahren könne, weil er dann Alkohol trinken kann.
Nach mehrfachem fragen, nerven und Versuchen, zu überreden, habe ich dann letztentlich zugestimmt, auf Alkohol zu verzichten und zu fahren.

Habe dann leider beim Rückwärtsfahren mit dem Heck einen Zaun touchiert und einen Lackschaden verursacht.

Jetzt wäre die Frage: Welche Versicherung (wenn überhaupt) zahlt das?

Zur Information: Sein (bzw das Auto seiner Eltern) ist für Leute ab 21 versichert, allerdings mit Selbstbeteiligung.

Ich für meinen Teil sehe dann nicht ein, warum ich die Kosten tragen soll. Ich wurde schließlich zum ersten mehrfach gebeten, also eren quasi auf seinen Willen und auch auf seine Verantwortung.
Klar, wenn meine Haftpflichtversicherung in dem Fall zahlen würde, würde ich das auch über meine Versicherung laufen lassen, aber das kann ich mir nicht vorstellen.

Über eure Beiträge würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schonmal,

viele Grüße, Dave
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geldmarie



Anmeldedatum: 11.09.2008
Beiträge: 128
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Mo 01 Feb, 2010 17:49    Titel:

Die Privathaftpflicht zahlt das keinesfalls (da ist die Benützung von PKW & co. immer ausgeschlossen).
Besteht für dieses Auto eine Vollkaskoversicherung? Dann müsstet ihr nämlich nur um den Selbstbehalt streiten...

lg
Die Geldmarie
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insurer



Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: Di 02 Feb, 2010 01:17    Titel:

geldmarie hat Folgendes geschrieben:

Besteht für dieses Auto eine Vollkaskoversicherung? Dann müsstet ihr nämlich nur um den Selbstbehalt streiten...

und um die höherstufung im nächsten jahr. Exclamation


da gibt es kein wenn und aber. du musst das wohl aus der eigenen tasche zahlen, solange der schaden unter 500 euro ist wird es sich auf keinen fall lohnen die Vollkaskoversicherung dafür in Anspruch zu nehmen.
Oder ist dein Kumpel zufällig bei der DEVK versichert?
Die haben nämlich einen kleine Zusatzbaustein für Parkschäden.

Ansonsten ab zur nächsten smart repair werkstatt und die paar lackkratzer für 100 - 200 Euro wegmachen lassen.

Und immer schön "OHNE QUITTUNG" zahlen. Da gibt es dann nämlich 20% Rabatt. äh 19% meine ich natürlich... Very Happy

Grüße,
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dave.g



Anmeldedatum: 01.02.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di 02 Feb, 2010 13:10    Titel:

Das Auto ist Vollkasko versichert. Aber da die Fahrt unentgedlich war, war das doch in jedem Fall eine Gefälligkeit. Und Vater Staat hat doch nicht umsonst das Gesetz erfunden, dass man bei einem Gefälligkeitsschaden nicht zahlen muss. Oder irre ich mich da?
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Manuel Schäfer



Anmeldedatum: 04.02.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do 04 Feb, 2010 17:39    Titel:

fast richtig. Es handelt sich in diesem Fall zwar nicht um einen Gefälligkeitsschaden, sondern wohl eher einfach um fahren mit dem fremden Auto zwecks Alkoholisierter Mitfahrer, aber es wäre eine regulierung über die VK Versicherung des Versicherungsnehmers möglich.
Die SB wäre natürlich zu zahlen. Dann käme noch die in den Folgejahren erhöhte Prämie dazu was dazu führt das der in der Schilderung beschriebene Schaden wohl geringer ist als die finanzielle Belastung nach Versicherungsnutzung.

Mit der Privathaftpflicht hat der Vorgang nichts zu tun. Das wäre nur dann der Fall wenn der Wagen nicht in den Schaden involviert gewesen wäre. ( Bspw jemand mit einer Holzlatte nah am Fahrzeug vorbei gegangen wäre und dies dabei beschädigt hätte ).

Und nebenbei, Freundschaft ist wichtiger wie ein paar Kröten. Es muss doch möglich sein bei einem Lackschaden eine gütliche Einigung hinzubekommen. Von miraus halbe halbe. Wege so etwas eine Freundschaft drauf gehe zu lassen ist grob Fahrlässig.

In diesem Sinne

M. Schäfer
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insurer



Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: Fr 05 Feb, 2010 10:20    Titel:

dave.g hat Folgendes geschrieben:
Das Auto ist Vollkasko versichert. Aber da die Fahrt unentgedlich war, war das doch in jedem Fall eine Gefälligkeit. Und Vater Staat hat doch nicht umsonst das Gesetz erfunden, dass man bei einem Gefälligkeitsschaden nicht zahlen muss. Oder irre ich mich da?


kann mir gut vorstellen, dass Sie mit dem Ding vor gericht gewinnen könnten zumindest teilweise.

allerdings schließe ich mich zu 100% meinem vorredner an.
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