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Im Normalfall endet die Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Über eine Hinterbliebenen Zusatzversicherung, die zusammen mit der Rentenversicherung vereinbart wird, läuft die Auszahlung der Rente in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes weiter. Nutznießer ist dann eine vertraglich festgelegte Person wie zum Beispiel der Ehepartner.