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Für Schäden, die von einem Grundstück oder Haus ausgehen, haftet der Besitzer. Haftpflichtansprüche können beispielsweise erhoben werden, wenn der Gehweg im Winter nicht vom Eis befreit wird, die Treppen defekt sind oder aber lose Ziegel jemanden verletzen oder etwas beschädigen. Um sich vor solchen Ansprüchen zu schützen, gibt es die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Sie ist vor allem für vermietetes Eigentum gedacht. Bei selbst genutztem Wohnraum reicht in der Regel die private Haftpflichtversicherung.