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cygnus-x1
Anmeldedatum: 08.02.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di 08 Feb, 2011 21:07 Titel: Gutachten der Krankentageversicherung |
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Hallo
Bin neu hier und brauche eure Erfahrung!!!
Ich habe eine Krankentagegeldvers. ab den 43 Tag zu je 10 Euro pro Tag.
Ich mußte zu einen Gutachter der Versicherung,der mich in 15 min angeblich untersuchte.
Er gab dann bei der Versicherung sein Gutachten ab was in keinster Weise objektiv war, da ich ihn keinerlei Auskünfte bezuglich meiner Deprssionen gab .
Ich sagte zu ihn das er ncht mein behandelder Arzt sei, wo er sich wohl persöhnlich angegriffen fühlte!!
Die Versicherung hob daraufhin die Zahlung des Geldes auf. Auf meinen Widerspruch auch mit den oben erwähnten Sachen und mehr( bezogen auf das Gutachten was ich hier nicht näher erläutern muß) sagte man mir
das ich ja ein Gegengutachten machen könnte, aber auf eigen Rechnung
Meine Frage ist ob die Versicherung dies machen kann obwohl ich 1 Tag vorher beim MDK war der mir weiterhin AU bestätigte.
Dieses Gutschten des MDK wäre nicht bindend für sie sagte man mir.
Ist dies richtig oder gibt es eine andere Möglichtkeit das Gutachten anzuzweifeln?????????????????
Mein Psychiater hat auch nur mit dem Kopf geschütelt.
Bitte helft mir da ich mir das Gutachten nicht leisten kann.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe
man liest sich |
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Merger Gast
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Verfasst am: Mi 09 Feb, 2011 12:07 Titel: |
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Hallo Cygnus,
um hier überhaupt eine Antwort geben zu können, benötige ich weitere Informationen.
Was machen Sie beruflich? Seit wann sind Sie krank geschrieben?
Sind Sie Angestellter oder Selbständig?
Bei welcher Krankenversicherung?
In der GKV oder PKV?
Warum wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben?
Beste Grüße! |
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cygnus-x1
Anmeldedatum: 08.02.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mi 09 Feb, 2011 20:27 Titel: |
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Hall AXXA
Ich bin in einer Umschulung gewesen vor der Krankheit.
Bin seit Oct. 2010 krankgeschrieben auf Deppressionen,bin versichert in der GKV.
Aber privat habe ich eine Zusatzvericherung mit Krankentagegeldabsicherung ab den 43 Tag.
Es wurde von der C....... Versicherung(Zusatzversicherung) in Auftrag gegeben.
Der Arzt fühlte sich wohl persönlich angegriffen,weil ich ihm keine vollständige Auskunft bezügl. meiner Erkrankung gab.
Hätte ich vieleicht über einen Versicherungsombutsmann eine Chance zu meinen Recht zu bekommen, da ich mir eine gegen Gutachten nicht leisten kann.
Wäre toll wenn du (ihr) mir helfen könntent mit eigenen Erfahrungen in der Sache.
man liest sich |
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Merger Gast
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Verfasst am: Do 10 Feb, 2011 01:19 Titel: |
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Hallo,
solange ich nicht auf alle meine Fragen eine richtige Antwort erhalte, kann ich mich hier nicht äußern.
So kann ich nur den Rat geben, setzen Dich mit der Krankenversicherung in Verbindung.
Beste Grüße |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Mo 14 Feb, 2011 12:20 Titel: |
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hallo cygnus-x1
| Zitat: | Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt!
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Im Interesse der Versichertengemeinschaft sind die Gesellschaften "verpflichtet" zu prüfen, ob ein Anspruch auf Leistung besteht oder nicht. In Deinem Falle hat sie wahrscheinlich prüfen wollen, ob die Arbeitsunfähigkeit (AU) besteht oder noch besteht. Es könnt ja auch eine Berufsunfähigkeit (BU) sein. Z.B. Du bist Lehrer und bekommst Bauchschmerzen und Erbrechen, wenn Du in die Nähe Deiner Schule kommst oder Du bist Tierarzt für Großtiere und verträgst die Stallluft nicht mehr. Hier stellen die Krankenversicherer ihre Zahlungen ein, weil die AU in eine BU übergegangen ist
| Zitat: | | Der Arzt fühlte sich wohl persönlich angegriffen,weil ich ihm keine vollständige Auskunft bezügl. meiner Erkrankung gab. |
Stell Dir einfach mal vor, ich würde von Dir mtl. 300 € verlangen, mit der Begründung, dass Du die mir zugesagt hättest. Auf Dein Verlangen würde ich Dir ein paar Zettel geben, wo nix drauf steht und sagen, Du bist ja nicht nicht mein Rechtsanwalt. Natürlich würdest Du mir sofort jeden Monat die 300 EUs geben oder?
Ich empfehle Dir einen Rechtsanwalt aufzusuchen und hoffe, dass Du eine Rechtsschutz hast, die Dir die Sorge um die Finanzierung eines Rechsstreites abnimmt. Du kannst natürlich vorher auch andere mögliche und kostenlose Schritte einleiten, z.B. Widerspruch gegen die Entscheidung (wenns hilft), Ombudsmann oder auch das Bundesaufsichtsamt.
Ich drücke Dir die Daumen und informiere das Forum, wie's ausgegangen ist. |
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