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Glastür Wohnzimmer

 
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Naóki



Anmeldedatum: 03.07.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Fr 03 Jul, 2009 18:53    Titel: Glastür Wohnzimmer

Guten Tag.

Ich habe eine kleine Frage und zwar schilder ich es einfach mal so wie es war. Ich saß an meinem Pc neben mit ist eine Flügeltür aus Glas. Ich wollte das Headset in meinen Pc reinstecken dann ist der Stuhl auf dem glatten Laminat nach rechts gerutscht und ich bin nach links in die Glastür gefallen, die ist natürlich verbrochen.

Ich habe eine Haftpflicht aber erst seit 1 Monat. Ich wohne in Miete deswegen meine Frage übernimmt dieser Schaden die Haftpflichtversicherung?

Wäre über Antworten sehr Dankbar

Lg Naóki
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insurer



Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: Sa 04 Jul, 2009 21:00    Titel:

nein der schaden würde von der privaten haftpflicht nicht übernommen werden, da hier ein reiner glasschaden vorliegt gegen den du dich auch hättest selbst versichern können.
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geldmarie



Anmeldedatum: 11.09.2008
Beiträge: 112
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Mo 06 Jul, 2009 16:26    Titel:

hast du keine Hausratversicherung?
die hp deckt nämlich keine schäden, die du am eigenen eigentum anrichtest...
lg
die geldmarie
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Bert11081982



Anmeldedatum: 27.02.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: Di 04 Aug, 2009 10:26    Titel:

Nachdem er ja zur Miete wohnt, denke ich nicht, dass die Glastür in der Wohnung als sein Eigentum gilt Wink

Aber ob da die Privathaftpflicht bezahlt, kann ich leider auch nicht sagen...
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geldmarie



Anmeldedatum: 11.09.2008
Beiträge: 112
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Di 04 Aug, 2009 13:42    Titel:

ist möglicherweise ein "lost-in-translation-missverständnis" (deutsch-österreichisch ist nicht nur in versicherungssachen oft sehr schwer zu übersetzen;-)

das eigentum vom mietwohnungen (wie wir in der alpenrepublik sagen) ist durch den mieter hausratversichert (=haushaltsversicherung).

wenn ich das dann richtig verstehe, würde man dann bei uns wohl zu diesem mietverhältnis "untermiete" sagen (wenn der hausrat nicht durch den untermieter versichert ist).

abklären, ob es eine Hausratversicherung gibt - bzw. wieweit die Haftpflichtversicherung mietsachschäden zahlt.

in österreich wäre das nur gedeckt, wenn eine hausratversicherung mit glasbruch besteht (da sind die eigentumsverhältnisse egal) bzw. wenn der mieter eine haftpflichtversicherung mit mietsachschadendeckung besitzt (bei uns eher unwahrscheinlich - haftpflichtversicherungen werden in ö. fast nur mit einer haushaltsversicherung gemacht).

lg
die geldmarie

Bert11081982 hat Folgendes geschrieben:
Nachdem er ja zur Miete wohnt, denke ich nicht, dass die Glastür in der Wohnung als sein Eigentum gilt Wink

Aber ob da die Privathaftpflicht bezahlt, kann ich leider auch nicht sagen...
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