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Glasschiebedach
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Felix W



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do 07 Apr, 2011 12:47    Titel: Glasschiebedach

hallo zusammen,

mir ist vor kurzem mein glasschiebedach davongeflogen. auf der ab bei 150 und zack weg war es.

nun habe ich einen kv bei meiner werkstatt eingereicht und zack, 5000 Euro, soll der spass kosten.

danach gleich zur versicherung Teilkaskoschaden gemeldet.

heute der bescheid, sie übernehmen 450 euro.

das reine glasdach und 25 euro arbeitszeit, die eigentlich 600 euro hoch ist.

begründung, alles andere sind folgeschäden

habt ihr da schon mal mit zu tun gehabt ?

wäre über jede hilfe dankbar

ciao
felix
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Do 07 Apr, 2011 13:47    Titel:

Also ich muss schon beim Lesen ganz schön aufpassen, das Kauderwelsch zu verstehen. Versuche das nächste Mal Sätze zu bilden.

Dein Schaden ist kein versichertes Ereignis. In den Bedingungen steht, was alles versichert ist.
In der Teilkasko
    Brand und Explosion
    Entwendung
    Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
    Zusammenstos mit Haarwild
    Glasbruch
    Kurzschlussschäden

In der Vollkasko
    Die Ereignisse aus der Teilkasko
    Unfall
    Mut- oder böswillige Handlungen

Dein Schaden fällt in den Bereich Glasbruch. Es wird aber nur der reine Glasschaden bezahlt, eventuell anteilige Reparaturkosten.

Hier würde auch eine Vollkasko nicht mehr bringen, weil kein Unfall oä. vorausging.


Lena
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Naseweis



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: Do 07 Apr, 2011 15:40    Titel:

Hei Lena,

in meiner Autoversicherung sind solche Schäden aber mitversichert.

Ich schreibe Dir mal die Bedinungen auf.

Andere Gefahren
A.2.3.4 Darüber hinaus sind in der Vollkasko Schäden durch alle weiteren Gefahren versichert, denen das versicherte Fahrzeug ausgesetzt ist.
A.2.3.5 Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden
a durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach A.2.16.1,
b durch Rennen nach A.2.16.2,
c durch Kriegsereignisse nach A.2.16.4,
d durch Kernenergie nach A.2.16.5,
e durch allmähliche Einwirkung oder aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses (z. B.: Rost, Gebrauchsspuren, Verschleiß, Abnutzung),
f an mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Teilen aufgrund eines Betriebsvorgangs. Bei Lkw sind darüber hinaus reine Bruchschäden und Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs gemäß A.2.3.2 nicht versichert.
A.2.3.6 Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung ganz oder teilweise frei, wenn Sie gegen die Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs gemäß Abschnitt D oder die Pflichten im Schadenfall gemäß Abschnitt E verstoßen.

Grüßle
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Felix W



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do 07 Apr, 2011 19:16    Titel:

hallo lena,

ich weiss ja nicht, aus welchem land du kommst, aber was ist an meiner schreibeweise nicht zu verstehen !?

ich habe das ganze jetzt auch einen ra übergeben.
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Do 07 Apr, 2011 21:36    Titel:

@ Naseweis

Durch was für eine Gefahr ist der Schaden entstanden? Frag doch einfach bei Deiner Versicherung in der Schadenabteilung mal an, wie die in diesem Falle leisten. Oder noch besser, nenne uns die Versicherung, damit wir uns alle dort versichern können. Wäre doch ein toller Tip.

Hallo Felix,

ich habe eine Weile gebraucht, bis ich mitbekommen habe, dass "auf der ab bei 150 und zack weg war es" die Autobahn gemeint war. Nimms nicht gleich persönlich.

Lena
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Naseweis



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: Fr 08 Apr, 2011 10:01    Titel:

Hallo Lena,

mach ich -


geändert - Links sind hier nicht erlaubt!

ok, also kein link : über die Internetseite der axa, Kfz-Angebot online.


Zuletzt bearbeitet von Naseweis am Do 14 Apr, 2011 13:21, insgesamt einmal bearbeitet
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Mo 11 Apr, 2011 09:23    Titel:

Hallo Naseweis,


zu "Andere Gefahren" sagt man auch gern "unbenannte Gefahren" und diese sind definiert.

Eine unbenannte Gefahr hat eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache, durch die der versicherte Gegenstand zerstört oder beschädigt wird.
Ist eine Schaden eingetreten gilt er als versichert, es sei denn er ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Allerdings kann ich bei dem Unfallhergang keine äußere Einwirkung erkennen. Für Qualitätsmängel, schluderhafte Arbeit usw. tritt die Kasko nicht ein.

Lena
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fichtl



Anmeldedatum: 15.04.2011
Beiträge: 14
Wohnort: Putzbrunn

BeitragVerfasst am: Sa 16 Apr, 2011 22:42    Titel:

Bevor ich da nen teuren RA - zu unrecht bemüh - würd ich vielleicht mal beim Hersteller anklopfen, ob der seine Arbeit vielleicht nicht ordentlich gemacht hat und in der Gewährleistung ist.

Ich darf Lena durchaus recht geben. Das ist kein versicherter Schaden (ausser dem Glas)
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Naseweis



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: So 17 Apr, 2011 09:27    Titel:

fichtl hat Folgendes geschrieben:
Bevor ich da nen teuren RA - zu unrecht bemüh - würd ich vielleicht mal beim Hersteller anklopfen, ob der seine Arbeit vielleicht nicht ordentlich gemacht hat und in der Gewährleistung ist.

Ich darf Lena durchaus recht geben. Das ist kein versicherter Schaden (ausser dem Glas)


Fichtl, woher willst Du das denn wissen.

ich hab bei meinem Vertreter nachgefragt und der sagte mir ganz klar, dass es versichert ist und zwar:
alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist im Vertrag, ist mitversichert.

Naseweis
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: So 17 Apr, 2011 09:31    Titel:

Und ich habe bei dem Schadenmanagement der von Dir angegebenen Versicherung (gelöschter Link) angefragt und die haben mir recht gegeben.
Sag Deinem Vertreter, dass er nicht soviel Müll erzählen soll.

Lena
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Naseweis



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: So 17 Apr, 2011 09:34    Titel:

Lena hat Folgendes geschrieben:
Und ich habe bei dem Schadenmanagement der von Dir angegebenen Versicherung (gelöschter Link) angefragt und die haben mir recht gegeben.
Sag Deinem Vertreter, dass er nicht soviel Müll erzählen soll.

Lena


Lena warum so sauer?

Ich habs schriftlich vorliegen!
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: So 17 Apr, 2011 09:43    Titel:

Ich bin nicht sauer. Ich gehe nur davon aus, dass Dein Vertreter Dir einen Bären aufbindet oder keine Ahnung hat. Frage in der Fachabteilung nach, die sagen Dir, was darunter zu verstehen ist.

Bist Du Dir überhaupt sicher in dem was Du schreibst?
Hier hast Du einen Vetreter, bei den zwei Riestervertraägen hast Du einen Versicherungsmakler.


Lena
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Naseweis



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: So 17 Apr, 2011 09:46    Titel:

lena,

darf man nicht beides haben?
oder wo steht das geschrieben, dass dies nicht erlaub ist?

Naseweis
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Merger
Gast





BeitragVerfasst am: So 17 Apr, 2011 11:49    Titel:

Hallo Leute - Ruhe bewahren, Wink

folgende Vertragsbdingungen liegen bei der AXA in den Kfz-Tarifen
ab 2010 mobil komfort + 2009 Produktlinie Kraftfahrt mit dem Baustein Optimal plus vor:

Baustein optimum plus
A 2.3.5 Bei Vereinbarung des Bausteins optimum plus in der Vollkasko sind darüber hinaus Schäden durch alle Gefahren versichert, denen das versicherte Fahrzeug ausgesetzt ist.
A 2.3.6 Zusätzlich verlängert sich die Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge gemäß A.2.6.2 und A.2.6.3.

Im Baustein optimum plus nicht versichert
A.2.3.7 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden
a durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach A.2.16.1,
b durch Rennen nach A.2.16.2,
c durch Kriegsereignisse nach A.2.16.4,
d durch Kernenergie nach A.2.16.5,
e durch allmähliche Einwirkung oder aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses (z. B.: Rost, Gebrauchsspuren, Verschleiß, Abnutzung),
f an mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Teilen aufgrund eines Betriebsvorgangs.
Bei Lkw sind darüber hinaus reine Bruchschäden und Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs gemäß A.2.3.2 nicht versichert.
A.2.3.8 Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung ganz oder teilweise frei, wenn Sie gegen die Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs gemäß Abschnitt D oder die Pflichten im Schadenfall gemäß Abschnitt E verstoßen.

Es ist in der Vollkaskoversicherung alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dies gilt z.B. auch für Schäden durch Betrugshandlungen, Erdbeben, innere Unruhen und verschiedene Betriebsschäden.

Beispiele für Schadenfälle, die versichert sind:

Durch Fahrtwind springt die Motorhaube auf und schlägt gegen das Fahrzeugdach;

Die Ladung gerät durch Erschütterung in Bewegung und beschädigt das Fahrzeug;

Zerstechen eines Reifens;

Verlust des Fahrzeugs durch eine Täuschungshandlung (Betrug)


Zu dem oben genannten Schaden (Glasschiebedach) könnte ich mir folgenden Ausschlußgrund vorstellen:

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden an mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Teilen aufgrund eines Betriebsvorganges.

Viele Grüße!

Merger
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: So 17 Apr, 2011 12:19    Titel:

Ich weiß nicht, was es bringen soll immer "alle Gefahren" in diesem Zusammenhang zu nennen. Das Auto war keiner Gefahr außer der Betriebsgefahr ausgesetzt und diese ist nicht versichert. Bei der Fachabteilung handelt es sich um die Schadenabteilung der AXA in Berlin 030-3992226001.
Entweder Ihr nehmt meine Antwort an oder lasst es sein. Mir wirds zu blöd.


Lena
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