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hasedieeins
Anmeldedatum: 30.01.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: Sa 30 Jan, 2010 14:06 Titel: Glasschaden auszahlen lassen |
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Hallo,
ich bin heute neu hier und hätte eine Frage.
Ich habe bei meinem PKW einen Glasschaden am Glasdach.
Kann ich mir das auch auszahlen lassen oder muss ich es zur Reparatur geben?
Ich habe eine Haftpflicht mit Teilkasko bei meiner Versicherung.
Als ich bei der Versicherung das gemeldet habe, war die Dame ziemlich unfreundlich und meinte nur...komisch, so viele Glasschäden am Jahresanfang.....da habe ich mich nicht getraut nachzufragen.
Eine Antwort von Euch wäre sehr lieb.
Viele Grüße von
Sandra |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 131 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Mo 01 Feb, 2010 09:32 Titel: |
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soweit der glasschaden in deiner polizze mitversichert ist, sollte auch eine ablöse des schadens (die aber in der praxis geringer ist als die reparaturkosten) möglich sein.
und übrigens: du bist nicht bittstellerin bei der versicherung - sondern kundin;-)
lg
die geldmarie _________________ www.geldmarie.at
Mehr Geld, mehr Marie? Geldmarie! |
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insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 81
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Verfasst am: Mo 01 Feb, 2010 12:16 Titel: |
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Guten Tag,
SIe haben zwei Möglichkeiten:
- Kostenvoranschlag erstellen lassen und dann nur den "Nettobetrag" also ohne MwST von der Versicherung erstatten lassen
- Reparieren lassen und dann die volle Reperaturrechnung vom VR erstatten lassen.
Haben Sie eine Selbstbeteiligung in Ihrer Teilkasko.
Dann Fragen Sie mal die Werkstatt ob Sie die selbstbeteiligung von bsp. 150 Euro freiweillig auf 100 Euro reduzieren. Weil die WErkstätten verdienen ganz schön viel an diesen Glasaustausch.
Wenn das Glas nur reperiert werden muss und nicht ausgetauscht werden muss enfällt in der Regel die Selbstbeteiligung. Dann ist allerdings auch nur die Abrechnung durch Reperaturrechnung möglich. |
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