Versicherung Forum - Versicherungsvergleich - Versicherungen - Versicherung Blog - Vermögen - KFZ Versicherung
Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre
eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Vorheriges Thema anzeigen: mein saxophon ist weg was jetzt???? Nächstes Thema anzeigen: Mietschutz und Verkehrsschutzversicherung.. |
| Autor |
Nachricht |
Werbefreies Forum >> Jetzt registrieren und Ihre Fragen stellen
t802003
Anmeldedatum: 08.03.2010 Beiträge: 1
|
Verfasst am: Mo 08 März, 2010 18:40 Titel: Glaskeramikbruch bei Wohngebäudeversicherung |
|
|
Hallo,
habe aus versehen ein Glas auf unseren neuen Induktionsherd fallen lassen und dabei ist die gesamte Glaskermaikplatte gerissen.
Habe einen Zusatztarif "Glasversicherung" in der Wohngebäudeversicherung.
1. Spielt es eine Rolle wie der Schaden entstanden ist ? (natürlich nicht mutwillig oder fahrlässig)
2. Wird die Versicherung den Schaden übernehmen, da es ja ein Induktionsherd ist, die Kochfläche aber eine Glaskeramik ist ?
mFg |
|
| Nach oben |
|
 |
insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 81
|
Verfasst am: Di 09 März, 2010 11:08 Titel: |
|
|
in neueren Verträgen ist sowhl die glaskeraikplatte als auch die grobe fahrlässigkeit mitversichert.
in der regel sollten Sie Ihr Geld bekommen.
wenn nicht haben SIe einen wirklich sehr schlechten glasvertrag.
dann auf jeden fall mal einen RUnd-Um Check in Sachen Versicherungen machen.
Nicht, dass Sie bei einem größeren Gebäudeschaden auch keine Listunge bekommen, da Sie z.B. die grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert ist. |
|
| Nach oben |
|
 |
Kranich
Anmeldedatum: 21.01.2010 Beiträge: 22 Wohnort: Essen
|
Verfasst am: Di 09 März, 2010 17:13 Titel: |
|
|
Kein Angriff, sondern eine Definitionsfrage:
Fällt das Fallenlassen von Glasobjekten unter den Aspekt der groben Fahrlässigkeit?
Wie sonst kann ein Schaden bei Glas entstehen, wenn man nicht etwas fallen ließe? Außer vielleicht ein Hagelschaden am Fenster ...
Dann bräuchte man ja die teure Versicherung ja gar nicht. |
|
| Nach oben |
|
 |
insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 81
|
Verfasst am: Mi 10 März, 2010 07:56 Titel: |
|
|
guten Tag,
Sie haben natürlich recht. hier von grober fahrlässigkeit zu sprechen ist mit sicherheit übertrieben.
Etwas außerversehen Fallen lassen ist mit Sicherheit keine grobe Fahrlässigkeit. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|