Versicherung Forum

 FAQ   Suchen   Mitgliederliste   Benutzergruppen   Profil  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen   Login   Registrieren

Versicherung Forum - Versicherungsvergleich - Versicherungen - Versicherung Blog - Vermögen - KFZ Versicherung

Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt!
Versicherung Lexikon: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Glaskeramikbruch bei Wohngebäudeversicherung

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherung Forum » Haus- und Gebäudeversicherung


Werbefreies Forum >> Jetzt registrieren und Ihre Fragen stellen

Vorheriges Thema anzeigen: mein saxophon ist weg was jetzt????
Nächstes Thema anzeigen: Mietschutz und Verkehrsschutzversicherung..  
Autor Nachricht
t802003



Anmeldedatum: 08.03.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mo 08 März, 2010 18:40    Titel: Glaskeramikbruch bei Wohngebäudeversicherung

Hallo,

habe aus versehen ein Glas auf unseren neuen Induktionsherd fallen lassen und dabei ist die gesamte Glaskermaikplatte gerissen.

Habe einen Zusatztarif "Glasversicherung" in der Wohngebäudeversicherung.

1. Spielt es eine Rolle wie der Schaden entstanden ist ? (natürlich nicht mutwillig oder fahrlässig)

2. Wird die Versicherung den Schaden übernehmen, da es ja ein Induktionsherd ist, die Kochfläche aber eine Glaskeramik ist ?

mFg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
insurer



Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: Di 09 März, 2010 11:08    Titel:

in neueren Verträgen ist sowhl die glaskeraikplatte als auch die grobe fahrlässigkeit mitversichert.

in der regel sollten Sie Ihr Geld bekommen.
wenn nicht haben SIe einen wirklich sehr schlechten glasvertrag.
dann auf jeden fall mal einen RUnd-Um Check in Sachen Versicherungen machen.

Nicht, dass Sie bei einem größeren Gebäudeschaden auch keine Listunge bekommen, da Sie z.B. die grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kranich



Anmeldedatum: 21.01.2010
Beiträge: 22
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: Di 09 März, 2010 17:13    Titel:

Kein Angriff, sondern eine Definitionsfrage:

Fällt das Fallenlassen von Glasobjekten unter den Aspekt der groben Fahrlässigkeit?

Wie sonst kann ein Schaden bei Glas entstehen, wenn man nicht etwas fallen ließe? Außer vielleicht ein Hagelschaden am Fenster ...

Dann bräuchte man ja die teure Versicherung ja gar nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
insurer



Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: Mi 10 März, 2010 07:56    Titel:

guten Tag,

Sie haben natürlich recht. hier von grober fahrlässigkeit zu sprechen ist mit sicherheit übertrieben.
Etwas außerversehen Fallen lassen ist mit Sicherheit keine grobe Fahrlässigkeit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherung Forum » Haus- und Gebäudeversicherung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge im Versicherung Forum
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf... fonz02@gmx.de Haus- und Gebäudeversicherung 1 Di 07 Jul, 2009 06:48 Letzten Beitrag anzeigen


© 2007 Versicherung-Forum.com

Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group | BlueTouch template © by Alexander Meurer | Impressum | Partner
PKV | Amiga & PC Portal