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Getränkeschaden durch unbekannte Person

 
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Dagobert92



Anmeldedatum: 11.04.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo 11 Apr, 2011 14:49    Titel: Getränkeschaden durch unbekannte Person

Hallo,
wir hatten am Freitag eine Geburtstagsfeier, für die wir eine Musikanlage gemietet haben, DJ war auch einer da.
Ich habe für die Anlage unterschrieben und das alles mit dem Vermieter abeklärt, auch bei ihm für das Ausleihen unterschrieben.
Nun scheint jedoch jemand ein Getränk in einen Lautsprecher geschüttet zu haben, worauf es in diesem zu einem Kurzschluss kam und er nun nicht mehr benutzbar ist. Der Schaden liegt bei rund 500€.
Wer haftet dafür, wer muss also den Schaden bezahlen?
Der DJ hat leider nichts mitbekommen und ich stand halt auch nicht immer direkt neben der Anlage. Der Verursacher des Schadens wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr bestimmt werden können.
Muss ich dann als Mieter den komletten Schaden selbst tragen?

Vielen Dank!
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Mo 11 Apr, 2011 15:50    Titel:

Hallo Dagobert92,

da hast Du schlechte Karten. In der Privathaftpflicht sind solche Schäden ausgeschlossen.
Zitat:
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.

Ein paar Gesellschaften versichern diese Schäden mit. Sollte das der Fall sein, steht das in den Besonderen Bedingungen. Dort bitte nachlesen.

Für Veranstaltungen gibt es kurzfristige Elektronikversicherungen.


Lena
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Dagobert92



Anmeldedatum: 11.04.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo 11 Apr, 2011 18:00    Titel:

Aber versichert Privathaftpflicht nicht nur dann, wenn ich einen schaden hinzugefügt habe, nicht wenn es ein Dritter war?
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Merger
Gast





BeitragVerfasst am: Mo 11 Apr, 2011 18:25    Titel:

Es gibt private Haftpflichtversicherungen mit besonderen Bedingungen:

Sachschäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten, unentgeltlich überlassenen beweglichen Sachen sind bis xxx € mitversichert.

Also am besten einmal die Vertragsbedingungen lesen.

Viele Grüße!

Merger
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Dagobert92



Anmeldedatum: 11.04.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo 11 Apr, 2011 20:33    Titel:

Ich dachte, private Haftpflichtversicherungen greifen nur, wenn ich selbst den Schaden verursacht habe?!
Weil hier ist ja eine weitere, leider unbekannte Person schuld.
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Mo 11 Apr, 2011 21:28    Titel:

Du hast doch die Anlage gemietet, also haftest Du auch für eingetretene Schäden. Wenn der Verursacher bekannt wäre, könntest Du den in Regress nehmen.

Lena
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