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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 298
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Verfasst am: Do 06 März, 2008 19:32 Titel: Gesundheitsreform 2007, die Änderungen |
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Für viele Bürger in Deutschland ist die Private Krankenversicherung noch Neuland. Vor allem auch durch die Gesundheitsreform im Jahre 2007 haben sich einige Dinge grundlegend geändert. Da stellt sich auch die Frage, wer denn eigentlich noch zur PKV wechseln kann.
Nur für Freiberufler und Selbstständige ändert sich auch nach den neuen Regelungen nichts. Bei diesen beiden Berufsgruppen ist es so, dass sie nach wie vor, auch unabhängig von ihrem Einkommen, zur PKV wechseln können. Zu den Neuerungen zählt auch noch die Verpflichtung zu einer Versicherung, dabei ist es egal ob gesetzlich oder privat versichert. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind aber, um es vereinfacht auszudrücken, hauptsächlich Arbeitnehmer, Studenten, Azubis und auch Empfänger von ALG 1 oder ALG 2 gemeldet.
Eine Versicherungspflicht besteht dabei auch nur, wenn nicht mehr verdient wird, als es durch die Pflichtversicherungsgrenze festgelegt wird. Bei einigen Menschen mag es vorkommen, dass ihr Jahresbruttoeinkommen über dieser Grenze liegt und das bedeutet, dass sie, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, auch von der Versicherungspflicht freigestellt werden können. Somit können diese Menschen sich auf freiwilliger Basis bei der GKV melden oder auch einen Wechsel zur PKV vollziehen.
Dabei ist aber auch eine Voraussetzung, dass die Versicherungspflichtgrenze schon im Jahre 2003 überschritten worden ist. Wenn das Ganze nach dem Jahre 2003 war, so muss die Grenze in drei Jahren in Folge überschritten werden. Für Arbeiter und Angestellt, die einen Jahresverdienst unter dieser Grenze erhalten, besteht weiterhin die Pflicht gesetzlich krankenversichert zu sein. Allerdings können sich diese Menschen auch mit Hilfe von privaten Zusatzversicherungen in vielen Bereichen des Gesundheitswesens noch besser absichern.
Auch kann es vorkommen, dass jemand unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, weil der Betrag angehoben wird. Dann ist es so, wenn die Person schon fünf Jahre in der PKV versichert war, dass sie von einer GKV Pflicht befreit wird. Wenn es zu Beitragserhöhungen bei der privaten Krankenversicherung kommt, so ist der Versicherte ebenso ermächtigt, dass er seine PKV wechselt. |
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