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eddie21
Anmeldedatum: 19.06.2007 Beiträge: 9
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 267
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Verfasst am: So 19 Aug, 2007 12:11 Titel: |
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Zu den versicherten Risiken bei der gesetzlichen Unfallversicherung als Zweig der Sozialversicherung gehören vor allem Unfälle aus dem Arbeitsbereich.
Dazu zählen zum Beispiel ein Arbeitsunfall oder ein Wegunfall, d.h. ein Unfall der auf dem Weg zur Arbeit oder retour), und Berufskrankheiten.
Bei Versicherungsfällen zum Thema Berufskrankheit gilt es jedoch zu beachten, das nicht jede Krankheit als Berufskrankheit gilt.
Nur einige Erkrankungen die aufgrund von Stoffen (z.b. chemische Stoffe) auftreten können und die vom Gesetzgeber als für Berufskrankheiten in Frage kommend definiret werden sind hierbei beachtet. |
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