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Generali Versicherung....Nicht zu Empfehlen!
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SAM-Disc



Anmeldedatum: 10.06.2011
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Fr 10 Jun, 2011 13:19    Titel: Generali Versicherung....Nicht zu Empfehlen!

Unsere Großmutter ist im letzten Jahr verstorben und war bis dahin bei der Volksfürsorge später die Genarali versichert.
Nach dem Wechsel der Volksfürsorge in Generali bekam sie besuch von einem unhöflichen und aroganten Vertreter der Versicherung der ihr eine mehr und weniger unnötige Versicherung angedreht hatte die gut in einem Gesamtpaket versteckt. Da unsere Oma bereits über 90zig war zu dem Zeitpunkt hat sie das wohl nicht mehr ganz mitbekommen.
Nun gut das lies sich halt im Nachhinein nicht ändern aber was danach kam treibt mir heute noch die Wutröte ins Gesicht!
Man weigerte sich die versicherungen zu kündigen nach dem unser Oma tod war, es dauerte 7Monate bis wir alle Verträge endlich gekündigt hatten und diese aufgelöst waren. Der Vertreter stand unangemeldet vor der Tür spät Abends und wollte uns dazu bringen die Verträge doch zu übernehmen, was wir ablehnten! Eine noch offene Schadensregulierung ist bis heute noch nicht ausgezahlt, angeblich ist der Scheck dazu längst rausgeschickt worden.
Komisch nur das er immer noch nicht da ist.......
Ich kann nur jeden raten sich nicht an die Generali zu wenden wenn er/sie sich neu versichern will!

Service gleich Null.......Schadenabwicklung ebenfalss gleich Null....Telefon Service unfreundlich und hinhaltent!

Diese Versicherung kann ich nicht empfehlen!

SAM Disc
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Fr 10 Jun, 2011 23:03    Titel:

Hallo SAM-Disc

welche Versicherungen hatte Deine Oma denn abgeschlossen? Man sollte ja wissen, welche Versicherungen man bei der Generali nicht mehr abschließen sollte.

Lena
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SAM-Disc



Anmeldedatum: 10.06.2011
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Fr 10 Jun, 2011 23:21    Titel:

Service und Hilfe nennt sich diese Versicherung. Gut versteckt in einem Packet zusammen mit Haftpflicht, Glasbruch,Hausrat und Wohngebäudeversicherung!
Darin waren so Sachen wie Gepäckversicherung im Urlaub, Diebstahl aus dem Hotel etc. pp.....sowas braucht man ja auch als über 90zigjährige die nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen reisen kann. Ich persönlich empfinde das als Betrug nur kann man wohl im Nachhinein eh nichts mehr machen.
Ich kann nur jedem Empfehlen...lest ganz genau durch was ihr da unterschreiben sollt...unterrichtet eure Eltern..Omas und Opas......und helft ihnen dabei damit denen nicht auch mit solchen methoden das geld aus der Tasche gezogen wird.

SAM-Disc
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hp-service



Anmeldedatum: 13.06.2011
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mo 13 Jun, 2011 21:06    Titel:

Hy SAM Disc;

Das ist ein sehr Interessanter Fall; um dies genauer zu beurteilen müsste ich um die genaue Situation wissen.
d.h.: Wann wurde der Vertrag Unterschrieben?
Gab es einen Zeugen (einer der Mitunterschrieben hat)?
Welche Arte von Versicherung hatte Sie abgeschlossen (Kranken, Unfal.. etc. mit den Produktnamen)?
Wohnhaft (und Versichert) in Deutschlad oder Österreich?


Diese genauen Angaben sind für eine Analyse wichtig, damit der Fehler nicht nochmal gemacht wird.

Bez. Scheck, wäre gut zu wissen ob die Versicherung nicht auf § 11a Abs (2) Öster. VVerG; §6 Abs.1(a), (2), (3) Öster. VVerG beruft.
Denn nach 3 Jahren nach dem Versicherungsfall (§12 VVerG)entfällt der Anspruch auf die Leistung.

PS: die Generali ist grundsätzlich nicht die Schlechteste. Wenn ein Autoverkäufer ein z.B: Audi verkauft, und man kommt drauf,das der Motor fehlt, kann man auch nicht sagen das man niemals Audi kaufen sollte. Allerdings mit diesen Vertreter würde ich gerne sprechen, denn das hat nichts mehr mit Kundenfreundlichkeit zu tun, das ist Wahrhaftig abzocke, nur um die Provision zu beziehen...
Dies würde ich nicht einfach im Raum stehen lassen!
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Mo 13 Jun, 2011 22:40    Titel:

Hallo SAM Disc,

die Wohngebäudeversicherung endet nicht automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers oder mit dem Verkauf, sondern geht auf den neuen Eigentümer über. Damit wird erreicht, dass der Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird. Der neue Eigentümer hat das Recht den Vertrag nach Grundbucheintrag oder falls er vom Bestehen einer Gebäudeversicherung nichts wußte, vier Wochen nach Zugang der Information den Vertrag zu kündigen.

Hier dürfte sich die Generali korrekt verhalten haben. Bei den anderen Verträgen ging die Vertragsaufhebung sicher schneller?

Zum Schaden solltest Du noch ein paar Angaben machen. Welche Versicherung, was ist passiert, wie hat sich die Generali geäußert usw., sonst kann man sich kein Bild machen.

Lena
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SAM-Disc



Anmeldedatum: 10.06.2011
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Di 14 Jun, 2011 10:22    Titel:

Das mit der Wohngebäude ist schon richtig, es ging hauptsächlich um die Haftpflicht,Glas,Hausrat und diese ominöse Service und Hilfe Versicherung.

Erst wollte man gar nicht die Kündigung annehmen, dann wurde die Kündigung angenommen aber nicht weiter bearbeitet sondern weiter abgebucht, oder besser es wurde immer wieder versucht abzubuchen, was ja nicht mehr ging. Dann wurden die Versicherungen auf meine Frau umgeschrieben weil sie ja Erbin ist...und nun zum 03.06 sind die Verträge endlich aufgelöst.

Der Schaden ist ein Enbruchschaden! Zwei Tage nach dem Tod unserer Oma wurde versucht einzubrechen, zum Glück waren die nicht im haus weil der Hund da war.
Nachdem wir den Schaden gemeldet hatten kam ein Sachbearbeiter/Tischler begutachtete den Schaden und stellte die Schadenhöhe fest 470€!

Da wir die Tür hier eh auswechseln wollten haben wir der Versicherung angeboten die Wohngebäudeversicherungsbeiträge mit dem Schaden zuverrechnen und uns den Rest auszuzahlen.
Antwort: Man können nur die hälfte der Schadensume dann auszahlen und davon dann die Beiträge noch abziehen.

Komische reglung eigendlich aber nun gut......ach ja der Scheck für die restsumme ist nch nicht da.....Auskunft der Versicherung: es könne bis zu 14 Tage dauern bis der Scheck da wäre....Lustig nur das dieser angeblich schon seit dem 01.06 angeblich unterwegs sein soll.

Lg
SD Idea
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hp-service



Anmeldedatum: 13.06.2011
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Di 14 Jun, 2011 11:42    Titel:

Zitat "Antwort: Man können nur die hälfte der Schadensume dann auszahlen und davon dann die Beiträge noch abziehen."

Das hört sich nach einer Unterversicherung an würde ich sagen.
Beispiel:
Der Wert des Hauses liegt bei €200000,-.
Bei der Versicherungssumme wurden aber nur z.B.: €1000000,- vereinbart.
So, jetzt kommt es zu einen Schaden in der Höhe von z.B.: €470,-
dadurch nur die Summe nur 50% des Gebäudewertes versichert ist, werden auch nur 50% des Schadens ersetzt.
D.h.: 50% von €470,-
also €235,-

Die 50% waren nur ein Beispiel wie sowas aussehen könnte.

Naja, das mit der Hasutür ist so eine Sache....
"Wir wollten diese sowieso wechseln und ... " , würde ich nie zu einer Versicherung sagen.
Das kann man auch anders auffassen. Solche Sachen sind Privat und geht denen gar nichts an.

lg
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Di 14 Jun, 2011 15:37    Titel:

Hallo SAM Disc,

Die Tür ist in diesem Fall nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, sondern über die Hausratversicherung.
Hier handelt es sich aber nicht um eine versicherte Gefahr, sondern um versicherte Kosten. Versicherte Gefahren sind: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Unter die versicherten Kosten fallen die Reparaturkosten der Tür. Die versicherten Kosten sind konkret nachzuweisen. Hier reicht ein Kostenvoranschlag oder Gutachten nicht aus. Wenn die Generali Dir dennoch 50% dafür bezahlt ist das eine kulante Leistung, zu der sie nicht verpflichtet ist.

Mit der Vertragsaufhebung und der weiteren Abbuchung der Beiträge verhält es sich anders. Es gibt einen internen Postweg bei den Gesellschaften und der ist manchmal sehr lang. Die Betriebsabteilung hat den Vertrag storniert. Die Buchhaltung hat das aber noch nicht verarbeitet oder den Beitrag zum Einzug bereits an die Bank weiter gegeben. In der Kfz-Versicherung kommt es häufig vor, dass der Vertrag gekündigt wurde, die Versicherung den Vertrag aufhebt und noch eine Rechnung schickt. Hier greift man in den Verfahrenslauf nicht ein, weil der Aufwand den Rechnungsbrief aus der Post zu suchen zu groß ist. Der Beitrag wird aber dann erstattet, man braucht eben ein bisschen Geduld.

Versicherungsleistungen werden nicht mit der Beitragszahlung verrechnet. Das führt nur zu Irritationen. Wer will sich nach einem Jahr noch daran erinnern, wie das damals gelaufen ist. Der Schaden wurde vom Schadenbearbeiter reguliert, aber Geldausgang ist vielleicht immer der 15. des Monats. Es gibt da mitunter viele Gründe, warum der noch nicht da ist. Noch mal warten und kommt er diese Woche nicht, die Gesellschaft anrufen und freundlich anfragen, ob er denn schon raus ist.

Lena
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SAM-Disc



Anmeldedatum: 10.06.2011
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Di 14 Jun, 2011 17:17    Titel:

Bitte die Forenregeln beachten und nicht soviel zitieren. Gegen ein kleines Zitat ist sicher nichts einzuwenden, aber gleich die ganze Antwort. Die Beiträge verlieren sonst an Übersichtlichkeit.
Zitiert wurde die Antwort von hp-service vom 14. Juni. Zitat wurde gelöscht. dA


Das Haus ist definitiv nicht unterversichert gewesen und ich habe der Versicherung auch nicht auf die Nase gebunden das wir die Tür eh austauschen...das hab ich lediglich hier geschrieben.
Na OK...belassen wir es einfach dabei.
ich warte diese Woche noch auf den Scheck wenn er nicht kommt werde ich da wieder mal anrufen und nachfragen...vielleicht brauchen die ja ...noch eine Sterbeurkunde......vielleicht sind die vorherigen 5 Kopien ja zu wenig gewesen.....grins****

Danke für eure Infos zu diesem Thema

SD
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SAM-Disc



Anmeldedatum: 10.06.2011
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mi 15 Jun, 2011 08:06    Titel:

Hallo Naseweis,

genau aus diesem Grund habe ich das Thema beendet, da ich diese Antwort nicht nachvollziehen konnte!

Mir gings hauptsächlich um die Unfreundlichkeit der Angestellten am Telefon, des Vertreters, der schlechten Kommunikation mit der Versicherung und vorallem darum das man alte Menschen übern Tisch zieht und sich dann versucht seiner Verantwortung was die Schadenregulierung betrifft zu entziehen!

Aber egal das Thema hat sich für mich erledigt, die Firma ist einfach nicht zu empfehlen!

SD
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Naseweis



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: Mi 15 Jun, 2011 08:13    Titel:

Hallo Sam-Disc,

es muss nicht immer die Gesellschaft sein.
Manchmal genügt es den Betreuer zu wechseln und schon ist man bestens aufgehoben.
Habe ich selbst vor ein paar Jahren bei der DEVK erlebt.
Heute hab ich keine Probleme mehr, der meldet sich immer vor Weihnachten und bringt mir einen schönen Kalender für das neue Jahr und ruft mich sogar an, wenn der Beitrag günstiger wird.

Naseweis
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SAM-Disc



Anmeldedatum: 10.06.2011
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mi 15 Jun, 2011 08:19    Titel:

Hier liegt es definitive an der ganzen Gesellschaft, den ich wurde überall unfreundlich, bis auf eine Ausnahme, abgewimmelt und vorallem bekam ich nie korrekte Auskünfte.

Zur DEVK könnte ich auch was schreiben aber das würde den Rahmen sprengen.

SD
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Naseweis



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: Mi 15 Jun, 2011 08:22    Titel:

Hallo Sam-Disc,

und welches Versicherungsunternehmen kannst Du empfehlen ?

Naseweis
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fraukaiser



Anmeldedatum: 30.12.2011
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Fr 30 Dez, 2011 15:07    Titel:

Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass es hilft, den Betreuer zu wechseln. Ansonsten bleibt auch nur zu sagen "Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück".
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Mo 02 Jan, 2012 17:53    Titel:

Eine Firma hatte in diesem Jahr einen Überspannungsschaden durch Blitz. Die Generali will für den Schaden nicht aufkommen, weil die Brandspuren nicht typisch für Überspannungsschäden wären. Schadenhöhe ca. 2.500 €. Die Firma, die den Schaden begutachtet hat (es war kein Gutachter!) hat sich nur das Netzteil der Einbruchmeldeanlage angesehen. Die Generali will aber für den gesamten Schaden (Telefonanlage usw.) nicht leisten. Am Anfang gab es vom Sachbearbeiter die Rückmeldung, dass Überspannungsschäden nicht mitversichert wären. Sollten der VN das aber nachweisen können, würden sie dafür auch leisten. Im Antrag und in der Police steht, dass Überspannungsschäden versichert sind. Die wissen anscheinend nicht, was sie versichert haben. Meine Meinung - nicht zu empfehlen.

Es gab in einer Wohnung im Gebäude einen weiteren Schaden. Die Hausratversicherung hat geleistet. War aber nicht die Generali.

Lena
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