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Geld zurückholen bei Abbruch des Versiherungsvertrags

 
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A.H.



Anmeldedatum: 11.08.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi 11 Aug, 2010 16:07    Titel: Geld zurückholen bei Abbruch des Versiherungsvertrags

Bei Altersvorsorge- und Lebensversicherungen
kann man ein Teile seiner Versicherungsbeiträge zurückfordern.
Nach einem Urteil des BGH muss die Versicherung mindestens 50% der eingezahlten Beiträge erstatten.
Außerdem gibt es die Möglichkeit die kompletten Beiträge zurückzufordern.
Dies gilt nicht die Krankenversicherung, aber für alle anderen Versicherungen, bei denen man mindestens 200 € Prämie im Monat zahlt.
Aufgrund eines neuen, weiteren Urteils des Bundesgerichtshofs, dass kaum Beachtung fand, kann man bei fast allen Versicherungen, die man nicht jährlich, sondern halb- oder vierteljährlich oder monatlich bezahlt hat, seine Beiträge zurückfordern.
Dies ist möglich, weil fast alle Versicherungen die Effektivzinssätze für die Zahlung der Prämien nicht angegeben haben. Deshalb kann man die Versicherungen widerrufen. Leider ist das, weil die Versicherungen sich zunächst weigern, praktisch nur mit anwaltlicher Hilfe möglich. Ich habe jedoch einen Anwalt gefunden, der auf vorherige Bezahlung verzichtet hat und 25% des Betrags, den die Versicherung zahlt, als Erfolgszahlung nimmt. Dafür trägt er das Prozessrisiko.
Viele Grüße
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Hartmut Schneider



Anmeldedatum: 15.04.2010
Beiträge: 30
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: Mi 25 Aug, 2010 19:23    Titel:

Hallo,

ich frage mich, was ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag denn bringen soll.

Nehmen wir an ein Versicherungsnehmer hat 15 Jahre lang 250 EUR monatlich in einen Versicherungsvertrag (z. B. Lebensversicherung) einbezahlt. Das ist eine Beitragssumme von 45.000 EUR.

Tritt er nun vom Versicherungsvertrag zurück (was ja in der Regel nur mit Hilfe eines Anwalts eventuell unter bestimmten Voraussetzungen möglich wäre), dann bekäme er im günstigsten Fall die 45.000 EUR zurückerstattet. Davon soll er noch den Anwalt zahlen (im vorigen Beispiel wären das bei 25% vom Erstattungsbetrag 11.250 EUR).

Es verbleiben also hier 33.750 EUR. Der einzige der hier verdient ist der Anwalt. Entweder hat derjenige der sich auf so etwas einlässt kein Geld und es steht ihm das Wasser bis zum Hals oder er hat so viel Geld, dass ihn ein Verlust von 11.250 EUR zuzüglich der entgangenen Überschüsse nicht tangiert.

Dann ist ein Rückkauf der Versicherung ohne Anwalt doch wohl die bessere Lösung? Oder sieht das hier jemand anders?

Hartmut Schneider
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