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R&K
Anmeldedatum: 22.03.2011 Beiträge: 2 Wohnort: Hannover/Laatzen
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Verfasst am: Di 22 März, 2011 16:51 Titel: Geeignete Versicherungsgesellschaft gesucht |
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Guten Tag,
wir benötigen eine Versicherung zur für unser Fahrpersonal.
Wir sind ein selbstständiges Unternehmen was LKW Fahrer Personal verleiht um Transporte mit fremden LKW's zu tätigen.
Da wir bereits einen kleineren Schaden an einem Fahrzeug hatten, möchten wir nun unsere Fahrer hierfür versichern.
Welche würde da in Frage kommen? Bzw. Gibt es überhaupt eine Gesellschaft die dies Abdeckt?
Über Antwort würden wir uns freuen!
Mit freundlichen Grüßen:
R&K (Rekommandeur und Kraftfahrer Verleih Winkler)
www.schausteller-rekommandeur.de |
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Merger Gast
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Verfasst am: Di 22 März, 2011 17:19 Titel: |
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Hallo - der von Ihnen gewünschte versicherungsschutz ist mir hier nicht klar erkennbar.
Schäden von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen sind generell nur durch die jeweilige Kfz-Haftpflicht bzw. Teil- oder Vollkasko möglich.
Sonstige Schäden können über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Denken Sie für Ihre Fahrer an eine Unfallversicherung ?
oder evt. an eine Rechtsschutzversicherung?
Bzw. welche Schäden möchten Sie absichern.
Viele Grüße! |
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Bert11081982
Anmeldedatum: 27.02.2009 Beiträge: 65
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Verfasst am: Mi 23 März, 2011 15:08 Titel: |
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Ich stell einfach mal die Vermutung auf, dass es um Folgendes Szenario geht:
Seine Fahrer bedienen ja LKWs anderer Firmen. Die haben dann eine Kfz-Versicherung. Wenn jetzt einer seiner Fahrer mit einem der fremden LKW einen Unfall baut, zahlt ja vermutlich die Kfz-Versicherung. Aber die könnte dann ja seine Firma in Regress nehmen. Und ich nehme an, dass er genau dieses Risiko versichert haben möchte.
Was mir dazu spontan einfallen würde, wäre die Betriebshaftpflichtversicherung. Die scheint mir da am ehesten dafür zuständig zu sein. Oder? |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Mi 23 März, 2011 15:34 Titel: |
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@ Bert
Besondere Bedingungen AHB große Benzinklausel
Kfz, Kfz-Anhänger und Wasserfahrzeuge in der Betriebshaftpflicht-Versicherung
(sog. große Benzinklausel)
Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kfz oder Kfz-Anhängers verursachen.
Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahr-zeugs in Anspruch genommen werden.
Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
Eine Tätigkeit der in Ziff. 1. und 2. genannten Personen an einem Kfz, Kfz-Anhänger und Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Fremdschäden (hier sind nicht die des Halters gemeint), die durch den Gebrauch des Kfz entstehen (z.B. Unfall) zahlt die Kfz-Haftpflicht. Eigenschäden am Fahrzeug die Kasko.
Die Haftung zwischen der Fahrervermietung und der Spedition sollte man vertraglich regeln. Hier sollte man einen Rechtsanwalt konsultieren.
Es ist auch zu klären, ob Firma 1 den Fahrer an Firma 2 vermietet oder Firma 2 einen LKW vermietet und gleichzeitig einen Auftrag vermittelt. Es kann sich um eine Leiharbeiterfirma (!) oder ein Fuhrunternehmen handeln. Bei Variante 1 ist der Fahrer als Betriebsangehöriger der Firma 2 zu betrachten und bei Variante 2 wäre ein Schaden über die Autovermietung abgesichert und Bestandteil des Mietvertrages.
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R&K
Anmeldedatum: 22.03.2011 Beiträge: 2 Wohnort: Hannover/Laatzen
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Verfasst am: Do 24 März, 2011 14:39 Titel: |
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| Bert11081982 hat Folgendes geschrieben: | Ich stell einfach mal die Vermutung auf, dass es um Folgendes Szenario geht:
Seine Fahrer bedienen ja LKWs anderer Firmen. Die haben dann eine Kfz-Versicherung. Wenn jetzt einer seiner Fahrer mit einem der fremden LKW einen Unfall baut, zahlt ja vermutlich die Kfz-Versicherung. Aber die könnte dann ja seine Firma in Regress nehmen. Und ich nehme an, dass er genau dieses Risiko versichert haben möchte.
Was mir dazu spontan einfallen würde, wäre die Betriebshaftpflichtversicherung. Die scheint mir da am ehesten dafür zuständig zu sein. Oder? |
Genau so war das gemeint, habe mich wohl nicht verständlich genug ausgedrückt.
Dann werden wir uns mal gezielt nach so einer Versicherung umsehen. Recht herzlichen Dank! |
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