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Gebäude - Leistungspflicht trotz Unterversicherung

 
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: Di 07 Jun, 2011 12:37    Titel: Gebäude - Leistungspflicht trotz Unterversicherung

Leistungspflicht des Versicherers besteht trotz Unterversicherung eines Gebäudes bei Verletzung der Hinweis- und Beratungspflicht

Das OLG Düsseldorf hat sich mit Urteil vom 11.5.2010 – 24 U 46/10 - in Anlehnung an gefestigte BGH-Rechtsprechung zu den Hinweis- und Berastungspflichten des Versicherers in der gleitenden Neuwertversicherung geäußert:
Die Wahl der richtigen Versicherungssumme liegt zunächst im Verantwortungsbereich des Versicherungsnehmers, der grundsätzlich die Gefahr des über- oder unterversicherten Risikos trägt.
Je nach den Umständen hat der Versicherer jedoch Hinweis- und Beratungspflichten zu beachten. Das gilt insbesondere dann, wenn sich das versicherte Risiko vereinbarungsgemäß auf den Versicherungswert 1914 bezieht.
Zur ordnungsgemäßen Belehrung über die Versicherungssumme 1914 gehört der Hinweis des Versicherers, dass ein im Bauwesen nicht sachverständiger Versicherungsnehmer mit der Bestimmung des richtigen Versicherungswerts sei und es sich deshalb empfehle, einen Sachverständigen zu konsultieren.
Alternativ genügt der Versicherer seiner Hinweispflicht dadurch, dass er dem Versicherungsnehmer seine eigene fachkundige Beratung anbietet.
Nach Treu und Glauben darf der Versicherer die Entschädigung trotz Unterversicherung nicht kürzen, wenn er seiner Hinweis- und Beratungspflicht nicht nachgekommen ist.
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