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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Di 05 Apr, 2011 17:07 Titel: Gebäude - Kein Ersatz der Kosten |
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Ein Versicherungsnehmer kann keinen Ersatz der Kosten für die Neuverfliesung seines Badezimmers vom Gebäudeversicherer verlangen, wenn die infolge eines versicherten Ereignisses beschädigte Fliesenfläche insgesamt nur 1,5 qm beträgt und seinerzeit Ersatzfliesen besorgt werden konnten, mit denen die beschädigte Fläche in optisch zumutbarerer Weise hätte repariert werden können. Eine Wertminderung schloss das LG Düsseldorf (Urteil vom 28.9.2010 – 11 O 614/03 - ) in diesem Falle aus.
Ohnehin – so das Gericht – würde eine eventuelle Wertminderung aufgrund abweichender Farbgestaltung nicht dazu führen, dass der Versicherungsnehmer die Neuverfliesung eines Badezimmers verlangen kann, insbesondere wenn eine Wertminderung von nur rund 250 Euro in Bezug auf eine Fliesenfläche von 1,5 qm im Verhältnis zu einer Neuverfliesung von 40 qm zum Preis von mehr als 4000 Euro nicht erheblich ins Gewicht fällt und ein verständiger, nicht versicherter Eigentümer deshalb von einer Neuverfliesung abgesehen hätte.
Das LG führt weiter aus, dass ein Anspruch auf Ersatz sämtlicher Sanitärobjekte ausscheidet, zumal es Aufgabe des Versicherungsnehmers sei, Fliesen auszusuchen, die farblich zu den vorhandenen Sanitärobjekten passen.
Schließlich wurde auch ein Anspruch auf Ersatz der Kosten der Erneuerung der Rohrinstallation im Badezimmer auch für den Fall verneint, dass die Erneuerung der Vermeidung weiterer Rohrbrüche dienen sollte. Denn mit einer Komplettsanierung der Rohre kommt der Versicherungsnehmer nur seiner Instandhaltungsobliegenheit (hier: § 11 Ziffer 1 b VGB 88 ) nach. Die Durchführung von Instandhaltungen ist Sache des Gebäudeeigentümers und soll nicht der Versichertengemeinschaft auferlegt werden. Quelle: Maklercockpit _________________ Ich werde keine Versicherungsangebote oder Vergleiche erstellen und bitte alle von diesbezüglichen Anfragen abzusehen |
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