Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre
eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Eine Glasversicherung, die einzeln oder in Ergänzung der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann, deckt alle Bruch-Schäden an der Verglasung des Hauses. Das gilt für die Fenster und die im Haus vorhandenen Glasflächen, etwa bei Schränken, Aquarien oder Vitrinen. Übernommen werden die Kosten für eine Neuverglasung.