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Die Gesetzliche Unfallversicherung deckt die Risiken ab, denen Angestellte und Arbeiter im Rahmen ihrer Arbeit sowie auf dem Weg zur und von der Arbeit unterliegen. Im Schadensfall, etwa bei einem Arbeitsunfall, entschädigt die gesetzliche Unfallversicherung den Verletzten bzw. die Hinterbliebenen. Unterteilt wird die Unfallversicherung, zu deren Aufgaben auch der Arbeitsschutz gehört, in die allgemeine, die landwirtschaftliche und die See-Unfallversicherung.