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an einen Rechtsanwalt!
Mit einer Gebäudeversicherung lassen sich alle im Versicherungsvertrag genannten Gebäude inklusive der Nebengebäude, Garagen und auch des Gartenhäuschens gegen Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Blitz, Hagel und Sturm versichern. Die Versicherungsprämie wird unter anderem anhand der Bauartklasse, der Bedachung, des Standortes, der Ausstattung und der Nutzung des Gebäudes berechnet.