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freiwillige Krankenversicherung

 
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vampire



Anmeldedatum: 19.06.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mo 16 Jul, 2007 12:33    Titel: freiwillige Krankenversicherung

Hallo,

jemand hat mir gesagt, dass es auch eine freiwiliige Krankenversicherung gibt. Was bedeutet das?
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David Reisner
Administrator


Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: Sa 18 Aug, 2007 08:50    Titel:

Eine freiwillige Krankenversicherung in dem Sinn gibt es nicht, es gibt seit der Gesundheitsreform 2007 die Pflicht der Krankenversicherung Smile

Du kannst dich nur als Student, Beamter, Künstler, Journalist oder Selbständiger freiwillig in der privaten Krankenversicherung versichern, ohne die Versicherungspflichtgrenze erreichen zu müssen, die doch recht hoch liegt.
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RainerKnöpfle



Anmeldedatum: 29.03.2011
Beiträge: 15
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: Mi 30 März, 2011 12:05    Titel:

dabei bleibt die Leistung die gleiche, nur die Beiträge ändern sich.
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Benny



Anmeldedatum: 18.04.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo 18 Apr, 2011 08:55    Titel:

Zitat:
Du kannst dich nur als Student, Beamter, Künstler, Journalist oder Selbständiger freiwillig in der privaten Krankenversicherung versichern, ohne die Versicherungspflichtgrenze erreichen zu müssen, die doch recht hoch liegt.


Meint eine freiwillige Versicherung nicht, dass man weiterhin in einer gesetzlichen Krankenverischerung versichert ist obwohl die Einkommensgrenze zur Versicherungpflicht überschritten wurde und somit eine private Versicherung möglich wäre?
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Hans1980



Anmeldedatum: 04.05.2011
Beiträge: 5
Wohnort: Fürth

BeitragVerfasst am: Mi 04 Mai, 2011 08:43    Titel:

Aus eigener Erfahrung würde ich in dem Fall das Wort "freiwillig" so interpretieren: wenn Du bei einem Arbeitgeberwechsel, was z. B. in der Gastronomie des öfteren der Fall sein kann, z. B. 1 Woche dazwischen als beschäftigungsfreie Zeit hast, dann steht es Dir "frei" Dich natürlich bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Da man in der einen Woche weder bei dem einen noch bei dem anderen Arbeitgeber versichert ist. Ratsam ist es auf alle Fälle, schon allein wenn etwas passieren sollte. Das entfällt natürlich, wenn man sich für diese Woche bei der Arbeitsagentur meldet.

Zuletzt bearbeitet von Hans1980 am Mi 08 Jun, 2011 10:47, insgesamt einmal bearbeitet
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Merger
Gast





BeitragVerfasst am: Mi 04 Mai, 2011 09:14    Titel:

Hallo Hans1980,

Deine Antwort ist falsch. In Deutschland besteht eine Pflichtversicherung.
Entweder bei der GKV oder PKV.

Die Definition für eine "freiwillige Krankenversicherung" steht im Sozialgesetzbuch und bedeutet, dass alle Arbeitnehmer die über der Jahresentgeltgrenze liegen sich in der GKV freiwillig weiterversichern können.
Vom Grundsatz her ist der Begriff allerdings falsch, da jeder Deutsche sich versichern muss.

Gruß Merger
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Hans1980



Anmeldedatum: 04.05.2011
Beiträge: 5
Wohnort: Fürth

BeitragVerfasst am: Fr 13 Mai, 2011 12:59    Titel:

Hallo Merger,

habe das freiwillig in dem spezifischen Fall zu großzügig definiert. Hast absolut Recht mit der Pflegschaft- oder Pflichtversicherung. Hättest Du für mich bitte noch eine genaue Quelle zum Nachlesen?! Vielen Dank!


Zuletzt bearbeitet von Hans1980 am Mi 08 Jun, 2011 10:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Merger
Gast





BeitragVerfasst am: Fr 13 Mai, 2011 13:57    Titel:

Hallo Hans,

eine interessante Lektüre der Pflichtversicherung bezüglich der PKV:

https://bestellungen.pkv.de/w/files/shop_allgemeine-informationen-zu-pkv/pkv_im_sozialrecht.pdf

ansonsten findes Du viele Informationen im Sozialgesetzbuch (SGB V):

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/1.html

Viele Grüße!
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Yellow



Anmeldedatum: 26.05.2011
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do 26 Mai, 2011 12:05    Titel:

Hallo!

Das bedeutet, dass du dich freiwillig versichern kannst, wenn du nicht über deinen Arbeitgeber oder deinen Ehepartner oder Eltern versichert bist. Als Selbstständiger ist man stets freiwillig krankenversichert. In Deutschland besteht soviel ich weiß keine Krankenversicherungspflicht, aber es ist dennoch ratsam sich eine Krankenversicherung zuzulegen, da die Behandlungskosten sehr hoch sind.
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: Do 26 Mai, 2011 13:07    Titel:

Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist seit dem 01.01.2009 verpflichtet, für sich selbst und minderjährigen Kindern eine Krankenversicherung abzuschließen. Neu ist, dass Personen, die vorher nicht der Krankenversicherungspflicht unterlagen, wie zB. Selbständige oder Beamte, sich jetzt versichern müssen. Versichert sich der Selbständige in der GKV, ist er dort freiwillig versichert.

Lena
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Naseweis



Anmeldedatum: 07.04.2011
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: So 26 Jun, 2011 09:02    Titel:

@ wow MonikaSch.

erklärst Du das bitte einmal, wie man sich überversichern kann

VG Naseweis
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