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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 277
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Verfasst am: Mi 27 Aug, 2008 18:08 Titel: Freiwillige Krankenversicherung |
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Die Gesetzliche Krankenversicherung ist unterteilt in Pflichtversicherte und Freiwillig Versicherte. Ein bestimmter Personenkreis unterliegt der Versicherungspflicht. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitslose. Wenn dieser Versicherungsschutz nicht besteht oder erloschen ist, müssen sich diese Personen selbst um einen Krankenversicherungsschutz bemühen. Diese können dann wählen zwischen einer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung oder einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Wer kann sich freiwillig in der Krankenversicherung versichern lassen?
- Selbstständige und Freiberufler haben generell die Wahl, ob sie sich freiwillig oder privat krankenversichern lassen.
- Mitglieder aus der gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen die Versicherungspflicht endet. Dies ist möglich wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) überschritten wird.
Die Versicherungspflicht besteht bis zu einer bestimmten gesetzlich festgelegten Einkommenshöchstgrenze. Im Jahr 2007 lag diese Grenze bei einem Jahreseinkommen von 47.700 Euro.
- Personen, die nicht in der Familenversicherung aufgenommen werden können oder bei denen dort die Versicherung erloschen ist.
- Studenten die über 30 Jahre alt sind.
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden bei der freiwilligen Versicherung?
- Die Vorversicherungszeit muss erfüllt sein. Das bedeutet in den letzten fünf Jahren muss der Versicherte 12 Monate durchgehend krankenversichert gewesen sein. War dies nicht der Fall und es lagen Unterbrechungen vor, muss er nachweisen, dass er in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 24 Monate versichert war.
- Innerhalb von drei Monaten nach der Vorversicherung muss die freiwillige Versicherung beantragt werden.
- Eine schriftliche Erklärung, dass freiwillig versichert werden soll, ist unbedingt erforderlich.
- Bei Arbeitnehmern, deren Verdienst die Versicherungspflicht überschreitet, erfolgt die freiwillige Mitgliedschaft automatisch. In diesem Fall kann er aber auch in eine Private Krankenversicherung wechseln.
Welche Leistungen bietet die freiwillige Versicherung?
Freiwillig Versicherte erhalten die gleichen Leistungen wie die Pflichtversicherten. Es gelten die gleichen Reglungen der Gesundheitsreform. Dazu gehören unter anderem:
- alle Kassenleistungen wie in der Pflichtversicherung
- Eigenbeteiligung bei Zahnersatz, Praxisgebühr
- Zuzahlungen bei Medikamenten, Befreiungssmöglichkeiten
- es besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld, Kuren und Krankengeld
- Partner und Kinder können beitragsfrei mitversichert werden
Beitragshöhe
Die Beitragshöhe ist abhängig vom Einkommen. Bei einem geringen Einkommen oder wenn kein Einkommen vorliegt, zahlen die Versicherten nur den Mindestbeitrag.
Ansonsten richtet sich der Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze. Eine beitragsfreie Mitversicherung ist möglich bei Kindern und bei Partnern die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind.
Eine andere Alternative zur freiwilligen Versicherung ist der Eintritt in die private Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung setzt aber eine gesicherte finanzielle Lage und einen guten Gesundheitsstatus vorraus. Die privaten Krankenkassen können selbst entscheiden, wen sie in die private Versicherung aufnehmen. Meist wird dazu vor Vertragsabschluß ein ehrich beantworteter Gesundheitsfragebogen verlangt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung, ganz gleich ob pflichtversichert oder freiwillig versichert wird niemand aufgrund seiner gesundheitlichen Lage abgelehnt.
--> Gibt es zum Thema freiwillige Krankenversicherung noch weitere Fragen und Erfahrungen, oder werden die wichtigsten Fragen im Text bereits erklärt? |
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