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freiberuflerhaftpflicht diebstahlschaden

 
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Autor Nachricht
malamanero



Anmeldedatum: 16.07.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do 16 Jul, 2009 12:39    Titel: freiberuflerhaftpflicht diebstahlschaden

hallo.
ich hab folgendes problem mit meiner freiberuflerhaftpflicht bei R+V Versicherungen:
mir wurde im hamburger stadtpark mein geldbeutel geklaut. darin befand sich auch ein USB-Lizens-Stick für eine Architektur-Software im Wert von 11T€. die tasche stand während einer geburtstagsfeier den ganzen tag dort auf der wiese zwischen grill und decken und abends dann bemerkte ich den diebstahl.
der USB-Stick gehörte nicht mir, sondern einem meiner auftraggeber, für den ich technische zeichnungen anfertige. laut leihvertrag mit dieser firma muss ich die nötige "Sensibilität" bei transport und aufbewartung wahren.
ich hab den stick jedenfalls im geldbeutel gelassen und der ist jetzt weg.
nach polizeilicher anzeige, habe ich alle dokumente (rechnung, leihvertrag, anzeigebestätigung) an meine haftpflicht geschickt und heute kam der rückruf von meinem makler, dass der schaden nicht übernommen wird. die begründung wird mir noch zu geschickt. trotzdem wollte ich schon mal diesen fall ins forum stellen, um tipps fürs weitere vorgehen zu bekommen (widerspruch, erfolgsaussichten)
vielen dank für antworten.
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geldmarie



Anmeldedatum: 11.09.2008
Beiträge: 130
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Mo 27 Jul, 2009 21:15    Titel: Re: freiberuflerhaftpflicht diebstahlschaden

begründung würde mich interessieren?

tippe auf: "in verwahrung genommene sachen gelten als eigenes gut & sind außerhalb der wohnung nicht versichert" (in diesem sinne).

lg
die geldmarie

malamanero hat Folgendes geschrieben:
hallo.
ich hab folgendes problem mit meiner freiberuflerhaftpflicht bei R+V Versicherungen:
mir wurde im hamburger stadtpark mein geldbeutel geklaut. darin befand sich auch ein USB-Lizens-Stick für eine Architektur-Software im Wert von 11T€. die tasche stand während einer geburtstagsfeier den ganzen tag dort auf der wiese zwischen grill und decken und abends dann bemerkte ich den diebstahl.
der USB-Stick gehörte nicht mir, sondern einem meiner auftraggeber, für den ich technische zeichnungen anfertige. laut leihvertrag mit dieser firma muss ich die nötige "Sensibilität" bei transport und aufbewartung wahren.
ich hab den stick jedenfalls im geldbeutel gelassen und der ist jetzt weg.
nach polizeilicher anzeige, habe ich alle dokumente (rechnung, leihvertrag, anzeigebestätigung) an meine haftpflicht geschickt und heute kam der rückruf von meinem makler, dass der schaden nicht übernommen wird. die begründung wird mir noch zu geschickt. trotzdem wollte ich schon mal diesen fall ins forum stellen, um tipps fürs weitere vorgehen zu bekommen (widerspruch, erfolgsaussichten)
vielen dank für antworten.
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