Versicherung Forum

 FAQ   Suchen   Mitgliederliste   Benutzergruppen   Profil  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen   Login   Registrieren

Versicherung Forum - Versicherungsvergleich - Versicherungen - Versicherung Blog - Vermögen - KFZ Versicherung

Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt!
Versicherung Lexikon: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Fragenkatalog für Beratungsgespräch zum Abschluss einer Rech

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherung Forum » Rechtsschutzversicherung
Vorheriges Thema anzeigen: Rechtsschutzversicherung Anbieter
Nächstes Thema anzeigen: Riesterrente statt KLV/Berufsunfähigkeitsversicherung  
Autor Nachricht
benjay



Anmeldedatum: 05.02.2010
Beiträge: 2
Wohnort: Jettingen

BeitragVerfasst am: Fr 05 Feb, 2010 10:11    Titel: Fragenkatalog für Beratungsgespräch zum Abschluss einer Rech

Hallo liebe Forums - Mitglieder,

kurz zum Hintergrund des Threads. Meine Freundin und ich möchten uns eine Rechtschutzversicherung zu legen. Da wir auf lokale Anbieter (bspw. R+V Versicherung oder SV - Versicherung) vetrauen (Ich hätte gerne jemand pers. in meiner Nähe den ich mir im Rechststreitfall schnappen kann), wollen wir uns bei
den jeweiligen VS - Trägerschaften beraten lassen. Und da Vorbereitung wohl die Aussicht auf Erfolg erhöht, hätte ich gerne eine Art Fragenkatalog für die wichtigsten Eckpunkte einer RS - Versischerung (hier würde ich dann auch gerne eure pers. Erfahrungen einfließen lassen). Eine wichtige
Fragestellung hierbei ist zum Beispiel, welche Eckpunkte sollte eine RS aufjedenfall haben.

Ich freue mich auf zahlreiche Antworten.

/Benny
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
benjay



Anmeldedatum: 05.02.2010
Beiträge: 2
Wohnort: Jettingen

BeitragVerfasst am: Fr 05 Feb, 2010 12:21    Titel:

Ganz vergessen - interssant sind für uns die Module:

- Privatrecht
- Verkehrsrecht
- Berufsrecht
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
insurer



Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: So 07 Feb, 2010 01:56    Titel:

Guten Tag,

schön, dass Sie mit dem Gedanken spielen eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.
Vorab schonmal Ihr Beitrag bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadenfall:
R+V Rechtschutzpaket (Privat/Beruf & Verkehr)
247,72 EUR

Um zu erkennen ob SIe wirklich vvernünftig beraten werden von der R+V bitte ich Sie sich folgende Fragen aufzuschreiben und ggf. im Beratungsprotokoll festzuhalten.

Frage 1:
Wir bekommen eine fehlerhafte Steuererklärung vom Finanzamt und möchten gegen diese Widerspruch einlegen.
Unterstützt uns dabei die R+V Rechtschutzversicherung?

Frage 2:
Wir bekommen eine EInladung zum Gerichtstermin, weil sich ein Ausländer von uns Beleidigt gefühlt hat?
Bezahlt die R+V dafür den Anwalt?

Frage 3:
Uns wird der Vorwurf des Betruges vorgewurfen, weil wir bei ebay etwas falsches geliefert haben bzw. uns wird Betrug vorgewurfen, weil wir bei ebay etwas nicht geliefert haben sollen?
Bezahlt die R+V die Antwaltskosten für dieses Verfahren.

Frage 4:
Wir sind nicht einverstanden mit der Rentenbescheinigung der gesetzlichen Rentenversicherung und möchten dagegen Einspruch erheben?
Werden wir durch einen ANwalt der R+V unterstutzt? bzw. die Kosten dafür getragen.

Frage 5:
Greift die Verkehrsrechtschutzversicherung auch bei Parkverboten die begangen haben soll?


Frage 6:
Ihr Rechtschutzpaket beinhaltet ja auch die Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Leistung bis maximal 500 Euro je Beratungsfall.
d.H. wir können nach dem Abschluss der Versicherung zu einem Anwalt und uns über den möglichen Erbfall beraten lassen, sodass wir jetzt vorab alles richtig klären können für den Fall der Fälle?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
insurer



Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: So 07 Feb, 2010 02:10    Titel:

insurer hat Folgendes geschrieben:
Guten Tag,
Frage 1:
Wir bekommen eine fehlerhafte Steuererklärung vom Finanzamt und möchten gegen diese Widerspruch einlegen.
Unterstützt uns dabei die R+V Rechtschutzversicherung?


richtige Antwort: Nein, das widerspruchsverfahren ist nicht mitversichert. Nur wenn sich das Finanzamt auf einen richtigen Prozess mit Ihnen einlässt bekommen Sie die Berichtskosten erstatten. Alle Leistungen zuvor müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.


insurer hat Folgendes geschrieben:

Frage 2:
Wir bekommen eine EInladung zum Gerichtstermin, weil sich ein Ausländer von uns Beleidigt gefühlt hat?
Bezahlt die R+V dafür den Anwalt?


richtige Anwort: Nein, erstmal müssen Sie alle Kosten selbst tragen, weil die Delikte Beleidigung, Raub und Betrug immer Vorsatzdelikte sind und Vorsatz nicht mitversichert ist.
Wenn sie ggf. im verfahren freigesprochen werden (es sich herausstellt, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt haben), dann übernehmen wir rückwirkend die Kosten für das Verfahren.


(eigene Anmerkung: wenn sie den prozess gewinnen muss die gegnerische seite sowieso die prozesskosten tragen.)



insurer hat Folgendes geschrieben:

Frage 3:
Uns wird der Vorwurf des Betruges vorgewurfen, weil wir bei ebay etwas falsches geliefert haben bzw. uns wird Betrug vorgewurfen, weil wir bei ebay etwas nicht geliefert haben sollen?
Bezahlt die R+V die Antwaltskosten für dieses Verfahren.

insurer hat Folgendes geschrieben:


richtige Anwort: Nein, erstmal müssen Sie alle Kosten selbst tragen, weil die Delikte "Beleidigung, Raub und Betrug immer Vorsatzdelikte sind und Vorsatz nicht mitversichert ist.
Wenn sie ggf. im verfahren freigesprochen werden (es sich herausstellt, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt haben), dann übernehmen wir rückwirkend die Kosten für das Verfahren.


(eigene Anmerkung: wenn sie den prozess gewinnen muss die gegnerische seite sowieso die prozesskosten tragen.)


Frage 4:
Wir sind nicht einverstanden mit der Rentenbescheinigung der gesetzlichen Rentenversicherung und möchten dagegen Einspruch erheben?
Werden wir durch einen ANwalt der R+V unterstutzt? bzw. die Kosten dafür getragen.


richtige Antwort: Nein, das widerspruchsverfahren ist nicht mitversichert. Nur wenn sich das Finanzamt auf einen richtigen Prozess mit Ihnen einlässt bekommen Sie die Berichtskosten erstatten. Alle Leistungen zuvor müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

insurer hat Folgendes geschrieben:

Frage 5:
Greift die Verkehrsrechtschutzversicherung auch bei Parkverboten die begangen haben soll?

richtige Anwort: Nein Park & Halteverbote sind ausgeschlossen.


insurer hat Folgendes geschrieben:

Frage 6:
Ihr Rechtschutzpaket beinhaltet ja auch die Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Leistung bis maximal 500 Euro je Beratungsfall.
d.H. wir können nach dem Abschluss der Versicherung zu einem Anwalt und uns über den möglichen Erbfall beraten lassen, sodass wir jetzt vorab alles richtig klären können für den Fall der Fälle?


Nein: Die Kosten für die Beratung werden nur übernommen, wenn die "Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers
oder einer mitversicherten Person zur Folge hat". Also erst wenn der Erbfall eingetreten ist können Sie die Beratung in Anspruch nehmen vorher nicht.



Prüfen Sie Ihren "R+V Berater" mal so richtig auf Herz und Nieren. Very Happy Very Happy Very Happy


Es gibt große Rechtschutzversicherer die zumindest für die Frage 1-4 Lösungen geschaffen haben.
Die R+V bietet ein solches Rechtschutzpaket leider nicht an.

Wenn Sie interesse haben an einem vernünftigen Rechtschutzpaket und gleichzeitig noch Beratungssicherheit durch Frage/Anwort per Mail haben möchten dann schreiben Sie mir bitte.

Preislich bewegen wir uns auf dem gleichen Niveau.

Im Schadenfall erledigt sowieso alles der ANwalt für Sie. Sie gehen mit Ihrer Rechtschutzkarte zum Anwalt und dieser lässt sich die Kostenübernahme für den Prozess vom Versicherer zufaxen und fertig ist.

Da kann Ihnen dann Ihr Berater vor Ort auch nicht mehr weiter helfen.

Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherung Forum » Rechtsschutzversicherung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge im Versicherung Forum
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Rechtsformen einer Versicherungsagentur Domenique Gott und die Welt 0 Mo 08 März, 2010 16:15 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge abschluss mit impuls ag hobbl Krankenversicherung 1 Do 25 Feb, 2010 21:14 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Vollkasko nach einer Pause 2339695 KFZ Versicherung 1 Mi 14 Jan, 2009 14:12 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Weiterführung einer BU/Lebensversiche... pala Lebensversicherung 1 Di 30 Dez, 2008 20:33 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge BU nach "Wiederaufleben" ei... rolfo Krankenversicherung 0 Mo 29 Sep, 2008 17:52 Letzten Beitrag anzeigen

© 2007 Versicherung-Forum.com

Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group | BlueTouch template © by Alexander Meurer | Impressum | Partner
PKV | Amiga & PC Portal