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doldi
Anmeldedatum: 02.10.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: Fr 02 Okt, 2009 13:08 Titel: Fragen zum Thema Fahren mit 18 -Haftpflicht |
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hallo erstmal,
hätte da mal einige fragen bezüglich der autoversicherung.
also, ich fang mal vorne an. hab vor 1 jahr mit 17 meinen b führerschein gemacht.
danach mussten wir unsere 2 autos, beide haftpflichtversichert,(von mama und papa)umversichern, da ja jetzt ein unter 23 jahre alter fährt. wenn ich jetzt dann mit 18 diese autos fahren möchte, wird es dann wieder billiger, bzw muss man sich bei der versicherung melden?
und wie ist das wenn ich mal angenommen mit einem auto einen unfall verursachen würde, welches mit so einem altersbeschränkungs-rabatt versichert ist? zahlt die versicherung(württembergische)?
darf man mit 18 so ein auto überhaupt lenken? oder ist das generell verboten?
wäre nett wenn ihr mit weiter helfen könntet!
danke |
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C.Miege
Anmeldedatum: 19.05.2010 Beiträge: 5 Wohnort: Lübbecke, Deutschland
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Verfasst am: Fr 21 Mai, 2010 15:54 Titel: |
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Hallo Doldi,
es kommt sehr auf Deinen Tarif und die Gesellschaft an. Daher solltest Du als erstes in die Bedingungen schauen.
Bei vielen Versicherern ist es so, dass wenn Fahrer mit begleitetem Fahren (mit Prüfbescheinigung) erheblich günstiger fahren, als normaler Fahrer unter 23/25, aber erst ab 18, denn das begleitete Fahren hat nachgewiesener Maßen positiv zur Unfallstatistik der jungen Fahrer beigetragen.
Wenn Du, bzw. Deine Eltern, im Rahmen der Umstellung aufgrund des begleiteten Fahren gemacht habt, wird es in der Regel (kann nicht für alle Versicherer sprechen) so sein, dass der Tarif Dir weiterhin ausreichenden Schutz bietet und so bleiben sollte - kann aber auch Versicherer geben, die anders als die "Guten" tarifieren.
Der nächste Schritt ist sicherlich, wenn Du ein eigenes Fahrzeug benötigst und Prozente brauchst.
Zwar Stufen viele Versicherer heute Zweitwagen mit SF2 (75-85%) vergünstigt ein, jedoch meist nur für Fahrer ausschließlich älter als 23/25. Aber auch hier gibt es einige wenige, teilweise sogar gute, Versicherer, die die Sondereinstufung für Zweitwagen inklusive Fahrer unter 23/25 gewähren.
Thema Unfall. Wenn Du gegen die Tarifbestimmungen verstößt, wird der Versicherer in der Regel Dir eine Strafe auferlegen. Entweder durch Nachzahlung der Mehrprämie plus Strafprämie oder durch den Rücktritt vom Vertrag und Regressnahme an Dich. Diese ist, soweit ich noch richtig liege, auf 5000 Euro begrenzt. Hier kommt es auch immer sehr individuell auf den Versicherer an.
Wenn Du als Fahrer unter 23 in den Verträgen Deiner Eltern eingetragen bist, sollte da kein Problem bestehen. Nur ohne Einsicht in die Police und Bedingungen ist es schwer das zu beurteilen.
Hoffe Dir damit geholfen zu haben.
Christophe Miege |
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