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Fahranfänger mit 100% einstufbar

 
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Felix Hempel



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BeitragVerfasst am: Fr 23 Nov, 2007 18:34    Titel: Fahranfänger mit 100% einstufbar

Wenn ein Fahranfänger mindestens 23 Jahre alt ist, einen EU-Führerschein hat und noch nie ein Kfz auf eigenen Namen zugelassen hat, kann das Fahrzeug mit 100% von Anfang an eingestuft werden. Diese Regelung gilt auch für Fahrer unter 23 Jahre, wenn

- entweder ein Elternteil mindestens ein Kfz bei uns versichert hat,

oder

- der Fahranfänger mindestens seit 3 Jahren einen EU-Führerscheins hat

Der Wohnort spielt hierbei keine Rolle. Normalerweise wird hier mit 125 - 155 Prozent eingestuft.
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Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
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Saskia



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BeitragVerfasst am: Sa 24 Nov, 2007 12:15    Titel:

Hallo Felix,

ist die 100 % Einstufung nur bei bestimmten Versicherungsgesellschaften möglich?

Viele Grüße

Saskia
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Felix Hempel



Anmeldedatum: 08.11.2007
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BeitragVerfasst am: Sa 24 Nov, 2007 19:18    Titel:

Hallo Saskia,

ja, das ist nur bei bestimmten Gesellschaften möglich und es macht auch Sinn so ein Angebot anzunehmen, da sowohl der Preis als auch die Bedingungen stimmen (das Kleingedruckte; siehe auch http://www.hempel-partner.de/downloads/Publikation%20Kfz.pdf). Hier achten wir natürlich drauf.
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Saskia



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BeitragVerfasst am: So 25 Nov, 2007 14:24    Titel:

Hi Felix,

das ist auf jeden Fall eine sehr interessante Sache. Bieten ausschließlich Direktversicherungen solche Angebote an bzw. handelt es sich um renommierte Versicherungen, die bei der Stiftung Warentest gute Testergebnisse erzielt haben?

Danke schon mal für Deine Hilfe!

Viele Grüße

Saskia
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Felix Hempel



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BeitragVerfasst am: So 25 Nov, 2007 15:36    Titel:

Hi Saskia,

ja interessant vor Allem deswegen, weil es sich hier einige hundert Euro sparen lässt. Bei den Angeboten von Direktversicherern wäre ich stets vorsichtig. Teilweise ist die Beratung am Telefon schlcht und die Bedingungen unvorteilhaft. Bei mir handelt es sich ausschließlich um renommierte Gesellschaften. Hier einige Inhalte, welche im Bedingungswerk enthalten sein sollten:

- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit (enorm wichtig, bitet nicht jeder an)
- Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert
- Marderbiss und Folgeschäden versichert
- Sonderausstattung wie Navi, Bordcomputer etc. bis EUR 10.000,-- mitversichert

Für weitere Details und Prämienberechnungen kannst du mich gerne anrufen oder mir eine E-Mail schicken.
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Saskia



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BeitragVerfasst am: Di 27 Nov, 2007 00:24    Titel:

Hallo Felix,

Du hast geschrieben, dass auch Sonderausstattungen bis zu 10000 Euro mitversichert ist, kann die Klausel auch aus dem Vertrag rausgenommen werden? Damit der Versicherungsvertrag günstiger wird.

Und nochmals DANKE!

Viele Grüße

Saskia
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Tom



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BeitragVerfasst am: Di 27 Nov, 2007 12:49    Titel:

Hallo Herr Hempel,

sind Direktversicherer generell nicht empfehlenswert?

Gruß Tom
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Felix Hempel



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Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Di 27 Nov, 2007 15:16    Titel:

Hallo Tom!

Nun, so pauschal lässt sich das leider nicht beantworten. Das große Problem ist häufig einfach die fehlende Beratung. Eine Direktversicherung verfügt über keinen Außendienst und arbeitet in der Regel nicht mit einem Versicherungsmakler (=unabhängiger Vermittler) zusammen. Häufig stellt sich heraus, dass die von einem Direktversicherer angebotenen Tarife im Marktvergleich zu teuer sind bzw. man für das Geld bessere Leistungen/Vertragsbedingungen erhält. Dies bezieht sich nicht nur auf die Sparte Kfz.
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Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
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Tom



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Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: Mi 28 Nov, 2007 00:51    Titel:

Hallo Felix,

gibt es denn überhaupt unabhängige Versicherungsmakler bzw. Vermittler? Ist ein Makler nicht an bestimmte Versicherungen vertraglich gebunden, zwischen denen er auswählen kann?

Gruß Tom
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Felix Hempel



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BeitragVerfasst am: Mi 28 Nov, 2007 14:17    Titel:

Hi Tom!

Auch wenn das ganze nun off-topic wird, beantworte ich dir diese Frage natürlich gerne:

ein Versicherungsmakler arbeitet per Gesetz nach §93 HGB. Er steht somit (gesetzlich festgeschrieben) auf der Seite des Kunden. So hat er sich auch zu verhalten. Seinen Rat für oder gegen eine Entscheidung, wird er dir i.d.R. schriftlich mitteilen und auch darauf bestehen, dass du deine Aussagen unterschreibst, damit es hierüber zu einem späteren Zeitpunkt keine Reschtsstreitigkeiten gibt. Der Makler haftet nämlich persönlich.

Anders sieht es hier bei Ausschließlichkeits-/Versicherungsvertretern/Bankangestellten und Mehrfachagenten aus. Diese sind Erfüllungsgehilfen der Versicherungskonzerne, und per Definition (Handelsgesetzbuch) stehen sie auf der Seite der Versicherungskonzerne. Dies mag jemand aus diesem Status zwar oft nur ungern zugeben, ist aber verpflichtet, dies dem Kunden klar zu Beratungsbeginn zu sagen.

Sofern ein Berater seinen Status nicht klarstellt (sog. Erstinformation) verstößt er gegen geltendes EU-Recht.
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Tom



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BeitragVerfasst am: Fr 30 Nov, 2007 00:33    Titel:

Hallo Felix,

danke für Deine ausführliche Information. Mir war der Unterschied nicht so ganz klar, weil ich vor einen Jahren beraten worden bin und ich erst nach der Beratung erfahren habe, dass es sich um einen Mehrfachagenten gehandelt hat. Jedoch gab er sich im Vorfeld als unabhängiger Berater aus. Dann hat der Agent wahrscheinlich gegen geltendes Recht verstoßen.

Gruß Tom
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