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an einen Rechtsanwalt!
Wird durch ein Feuer, Blitzschlag, die Lösch- und späteren Aufräumarbeiten der reguläre Betrieb eines Unternehmens oder eines landwirtschaftlichen Anwesens unterbrochen und kann während dieser Zeit kein Gewinn erwirtschaftet werden, tritt die Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung ein. Sie kommt für die entgangenen Einnahmen und die laufenden Kosten auf.