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Der Begriff Familienversicherung stammt aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Ehepartner sowie die Kinder sind im Rahmen der Familienversicherung über den bzw. die Versicherte beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung für die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ist unter anderem, dass die Familienangehörigen nicht versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind. Für die Kinder gilt die Familienversicherung in der Regel bis zum 18., teils auch bis zum 23. Lebensjahr.