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Nachricht |
David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 262
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Verfasst am: Di 01 Jul, 2008 09:17 Titel: EURO 2008: Die steuerliche Behandlung von Tickets |
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Da sicher viele Geschäftspartner bzw. Unternehmen für die EM 2008 (die ja jetzt vorbei ist) Tickets gekauft haben, würde mich interessieren, wie steuerlich damit umgegangen wurde?
Einige Informationen dazu :
Steuerliche Konsequenzen bzw. Behandlung der Einladung von Geschäftspartnern zu einzelnen Spielen:
Hospitality Tickets
Bei diesen Tickets, die nur an Unternehmen gehen, umfassen diese Verpflegung und Rahmenprogramm, für diese gibt es mehrere Formen.
Das Bundesministerium für Finanzen hat hier in einer eigenen Broschüre informiert:
Demnach kann das Entgelt für die vom Veranstalter der EURO 2008 angebotenen Tickets für Spiele in Österreich gerundet und pauschal zu 25 % dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10% (für den Speisenanteil) und zu 75 % dem Normalsteuersatz (für die Eintrittskarte, die übrigen Leistungen wie Spielprogramm, Erinnerungsgeschenk sowie den Getränkeanteil) zugeordnet werden.
Werden diese Tickets, von einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer zu Marketingzwecken unentgeltlich an seine Geschäftspartner weitergegeben, wird ertragsteuerlich die Hälfte als abzugsfähige Aufwendung anerkannt, für die Spiele in Österreich steht der volle Vorsteuerabzug zu.
Sonstige Tickets
Bei Tickets, die in Rahmen einer Werbemaßnahme an Kunden verlost wurden, können diese als abzugsfähiger Werbeaufwand gültig gemacht werden.
Erwirbt ein Unternehmer bloße Tickets zwecks unentgeltlicher Weitergabe an seine Geschäftspartner, stellen diese nur dann abzugsfähigen Werbeaufwand mit dem Recht auf vollen Vorsteuerabzug dar, sofern sie im Rahmen einer Werbemaßnahme an Kunden verlost oder auf ähnliche Art und Weise abgegeben werden.
Bei der Einladung eines konkreten Geschäftspartners ist dies nicht möglich (d.h. keine Möglichkeit des Vorsteuerabzugs).
Weiters wichtig ist zu beachten, ob die Spiele in Österreich stattgefunden haben.
Quelle: WKO, Folder, weitere Infos gibt es bei der WKO bzw. dem Bundesministerium für Finanzen |
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