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Maklerbuero_Thyssen
Anmeldedatum: 10.06.2010 Beiträge: 3 Wohnort: Uedem
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Verfasst am: Do 10 Jun, 2010 21:39 Titel: Es scheitert meist an Definitionen |
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Wie ich hier häufig feststelle scheitert es meist daran, dass sich die Leute absolut illusorisch vorstellen sie hätten eine Versicherung abgeschlossen und decken damit all ihre Risiken ab und kommt es zum Versicherungsfall sind sie total enttäuscht, da sie nicht das abgeschlossen haben was sie sich erhofft haben...
Oft rennt man dann zu einem Berater seines vertrauens und der meint "wieso ? hab ich Ihnen doch gesagt", auch wenn er dies nie tat...
Daher möchte ich hier ein wenig Klarheit schaffen:
- Haftpflichtversicherung:
Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge der gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüche verpflichtet. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung) bzw. sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung) und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat. Darüber hinaus gewährt die Haftpflichtversicherung bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung.
Hausrat:
Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.
Wohngebäude:
Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).
Unfallversicherung:
Eine Private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als die Gesetzliche Unfallversicherung, gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Berufunfähigkeitsversicherung:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.
Ich hoffe dies bringt etwas Klarheit in den Jungel ... Sollten Sie eine immernoch nicht wissen was Sie brauchen so können Sie sich bei einem kompetenten Berater vor Ort oder alternativ durch uns beraten lassen.
Link entfernt. Moderator3 |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 298
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Verfasst am: So 19 Sep, 2010 06:40 Titel: |
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| Vielen Dank für die Erläuterung > könnte man dies auch spezieller für den Bereich Haftpflichtversicherung fortsetzen? |
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