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Nachricht |
red_grant
Anmeldedatum: 13.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: Di 13 Jan, 2009 20:34 Titel: Erwerbsminderungsrente für Azubis |
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Liebe Forumsgemeinde,
für eine Frage zum Thema Erwerbsminderungsrente finde ich nirgendwo eine Antwort, ich hoffe , ihr könnt mir helfen:
Azubi im 1. Lehrjahr fragt, ob er bei einem zur Erwerbsunfähigkeit führenden Unfall im Privatleben versichert ist.
Meine Antwort würde NEIN lauten, da er ja weder die normalen Voraussetzungen erfüllt (5 Jahre Versichert, 3 Jahre Beiträge gezahlt), noch die Bedinungen für eine vorzeitige Wartezeiterfüllung (mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge gezahlt). Liege ich damit richtig?
Vielen Dank im voraus für die Antwort. |
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insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 81
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Verfasst am: Fr 01 Mai, 2009 01:12 Titel: |
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Generell richtig.
Nach 5 Jahren Beitragszahlung erst Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Obwohl diese Rente völliger Quatsch ist.
ich kann niemanden raten sich darfu zu verlassen. grade im jungen alter sollte man die Chance noch nutzen und eine vernünftige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. |
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philipp v
Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 16 Wohnort: Regensburg - Neumarkt
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Verfasst am: Fr 08 Mai, 2009 12:23 Titel: |
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Führt der Unfall zur vollständigen Erwerbsminderung tritt eine sogenannte "Wartezeitfiktion" in Kraft, heißt erwürde Rente bekommen!!
Das dies jedoch nicht gerade berauschend ist brauchen wir nicht zu diskutieren.
BU ist immer so eine Sache, kommt darauf an was er arbeitet!! in vielen Fällen ist eine "Schwerekrankheitenversicherung" sinnvoller!!
Gruß Philipp Vögeler
www.egalite.de _________________ http://philipp-voegeler.egalite.de/
schauen staunen sparen |
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Hartmut Schneider
Anmeldedatum: 15.04.2010 Beiträge: 29 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: Fr 16 Apr, 2010 14:59 Titel: |
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Hallo,
zum Thema Erwerbsminderungsrente möchte ich an dieser Stelle ein paar Ausführungen machen.
Es gibt die halbe EM-Rente, wenn man aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur noch weniger als 6 Stunden täglich, die volle EM-Rente, wenn man nur noch unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig ist. Da gibt es aber noch einen Haken!
DIE ABSTRAKTE VERWEISUNG !!!
Das bedeutet, dass der Leistungsträger (Gesetzliche Rentenversicherung) dem Erwerbsgeminderten zumuten kann, dass er in einem anderen Beruf, in welchem er auch wesentlich weniger verdienen kann als in seinem bisherigen, arbeitet. Dann hat er keinen Anspruch auf Erwerbsninerungsrente, auch wenn er sich weigern würde, einen anderen Beruf auszuüben!
Ein weiterer zu beachtender Punkt ist, dass Einkünfte angerechnet werden, nach einer sogenannten Hinzuverdienstgrenze, die nach einer bestimmten Formel ermittelt wird.
Die Anspruchsberechtigung wird durch regelmäßige Kontrollen (ärztliche Gutachten) geprüft, bei Besserung des Gesundheitszustandes entfällt gegebenenfalls der Anspruch. Dass die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt unter solchen Bedingungen fast unmöglich ist, versteht sich von selbst!
Deshalb gibt es nur eine Alternative: Zusätzliche Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Online-Beratung ist hier sehr empfehlenswert.
Hartmut Schneider _________________ Alles rund um Versicherungen, Altersvorsorge und Berufsschutz, mit persönlicher Online-Beratung. http://www.versicherungenonline.org |
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