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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 277
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Verfasst am: So 06 Jan, 2008 18:41 Titel: Erweiterung der Versicherungs Themen im Versicherung Blog |
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Auf http://www.versicherung-forum.com/blog/ gibt es eine Vielzahl an neuen Erklärungen zu vielen Bereichen der Versicherungen
Das versprochene Versicherungs Lexikon wird hier auch bis Ende nächster Woche online gehen, damit noch mehr Inhalte zur Verfügung stehen
Dennoch würde ich mich über neue Fragen/Antworten und Informationen aus dem Bereich der Versicherungen von den Usern freuen. |
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young insurance

Anmeldedatum: 05.08.2007 Beiträge: 64 Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: Mo 07 Jan, 2008 11:17 Titel: |
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Da war aber einer fleißig im neuen Jahr .
Mir sind aber ein paar Fehler aufgefallen:
1) Hier: http://www.versicherung-forum.com/blog/zahnzusatzversicherung/
"Bei einem sehr guten Zustand kann es sein, das es nicht sinnvoll ist, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Bei Paradontose oder drohendem Zahnverlust bzw. bereits vorhandenen Füllungen/erfolgten Wurzelbehandlungen macht es Sinn, eine spezielle Zahnzusatzversicherung abzuschließen um sich abzusichern."
Klingt nach: "Hilfe mein Haus brennt, ich muss es versichern." Gerade, wenn die Zähne noch gesund sind, schließt man die Zahnzusatzversicherung für einen geringen monatlichen Betrag ab, um für einen unerwartet eintretenden Fall von benötigtem Zahnersatz nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Wenn die Zähne schon kaputt sind (das Haus brennt), wird wohl kaum eine Versicherung das Risiko tragen wollen.
"Vor dem Abschluss der Versicherung ist eine Zahnuntersuchung notwendig"
Meist reichen die Angaben im Antrag. Eher bei laufenden Behandlungen oder schlechterem Zahnzustand verlangen einige Versicherer einen zahnärztlichen Befundbericht. Meist kann man aber eine gute Zahnzusatzversicherung abschließen, ohne extra zum Arzt zu müssen.
2) http://www.versicherung-forum.com/blog/private-haftpflichtversicherung/
"Es ist jedoch nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen, da zum Beispiel Kinder im Haushalt der Eltern bis zum 27. Lebensjahr mitversichert sind."
Das stimmt aber auch nicht. In der Regel sind die Kinder während der Erstausbildung (plus ggf. darauf aufbauendes Studium) weiter versichert. Aber dazu brauchen erstmal die Eltern eine Haftpflicht (haben auch nicht alle) und dann zählen die Bedingungen des Versicherers. Die Regelung mit 27 und Haushalt der Eltern stimmte bei meinem Versicherer zumindest nicht. Und wer mit 19 Abi macht, dann aber einen Job beginnt (ohne Ausbildung), der ist in der Regel auch nicht mehr über seine Eltern versichert, selbst wenn er da noch wohnt.
3) http://www.versicherung-forum.com/blog/risikolebensversicherung/
"Bei einem Tod durch Suizid oder Krieg wird nicht durch die Risikolebensversicherung abgedeckt."
Auch hier kann man das so pauschal nicht sagen. Es gibt durchaus einige Versicherer, die Suizid (etwa ab 3 Jahre nach Antragstellung) mitversichern.
4) http://www.versicherung-forum.com/blog/krankenzusatzversicherung/
"Der Vorteil der Krankenzusatzversicherung ist, das diese sowohl gesetzlich als auch privat Versicherten Patienten zur Verfügung steht"
Leider nicht. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass mehr als 90% aller Krankenzusatzversicherung nur gesetzlich versicherten zur Verfügung stehen. Privat versicherte können meist nur über ihren Versicherer eine bessere Absicherung abschließen (aber das sollte man als privat versicherter eh von Beginn an).
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So genug Besserwisser gespielt, ich hoffe es wird mir nicht übel genommen . Aber ein paar Sachen mussten einfach nochmal angesprochen werden. _________________ www.young-insurance.de - Versicherungsvergleiche online, kostenlos und anonym. |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 277
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Verfasst am: Mo 07 Jan, 2008 13:10 Titel: |
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Vielen Dank für die Ergänzungen, hier merkt man eben, was einen Laien wie mich von einem Experten unterscheidet
Zum Thema Risikolebensversicherung würde mich noch interessieren, welche Versicherungsgesellschaften hier auch solche Aspekte mitversichern?
2.) Zum Thema Haftpflichtversicherung/Mitversicherung allgemein würde mich eine umfangreichere Diskussion evtl. hier im Forum auch interessieren.
Denke dies ist für mehrere hilfreich, da dies eben zur Verwirrung führt. |
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young insurance

Anmeldedatum: 05.08.2007 Beiträge: 64 Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: Di 08 Jan, 2008 11:55 Titel: |
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Selbsttötung in der Risikolebensversicherung:
Inzwischen ist es fast der Regelfall, dass Selbsttötung mitversichert ist, sofern der Vertrag bereits drei Jahre oder mehr läuft. Natürlich sollte man diesbezüglich seine Bedingungen prüfen, aber bei aktuellen Konditionen zählt diese 3-Jahres-Regelung eigentlich zum Standard.
Habe gerade einmal kurz nur beispielhaft in die Bedingungen von Allianz, Barmenia, Nürnberger, Dialog Leben geschaut: diese haben in ihren aktuellen Bedingungen die Klausel alle enthalten.
Sofern die Selbsttötung vor Ablauf der 3 Jahren erfolgte, ist der Versicherer leistungsfrei, außer die Selbsttötung erfolgte "in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" (Unzurechnungsfähigkeit).
Im Einzelfall aber gilt natürlich: die gültigen Bedingungen prüfen. _________________ www.young-insurance.de - Versicherungsvergleiche online, kostenlos und anonym. |
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young insurance

Anmeldedatum: 05.08.2007 Beiträge: 64 Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: Di 08 Jan, 2008 12:19 Titel: |
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Mitversicherung in der Privathaftpflicht der Eltern:
Meist gilt folgendes:
- Unverheiratete, minderjährige Kinder sind bei den Eltern mitversichert. Aber auch hier kann es sein, dass
a) die Eltern gar keine Haftpflicht haben (kommt häufig vor)
b) die Eltern bestimmte Singletarife abgeschlossen haben, bei denen Kinder im Einzelfall nicht mitversichert sind (selten, aber möglich)
- Ab dem 18. Lebensjahr sind Kinder in der Haftpflicht der Eltern mitversichert, wenn es sich um eine berufliche Erstausbildung handelt. Hierzu zählt etwa eine Berufsausbildung oder ein Studium. Ggf. auch ein Studium nach einer Ausbildung, sofern man noch von einer Erstausbildung sprechen kann (Beispiel: Erst Ausbildung Bankkaufmann, dann Wirtschaftsstudium). Aber darauf sollte man sich nicht verlassen, sondern eine schrifliche (!) Bestätigung der Versicherung anfordern. Sonst kann es im Schadenfall Probleme geben.
- Diese Regelung Erstausbildung und darauf aufbauendes Studium kann auch gelten, sofern man älter als 27 ist und wenn man auswärts wohnt. ABER: das handhaben einige Gesellschaften unterschiedlich.
Meist sind Versicherungen kulant, wenn man sich rechtzeitig drum kümmert und bestätigen den Versicherungsschutz auf Anfrage der Eltern/Kinder schriftlich. Aber wenn man so eine Bestätigung nicht hat und ein hoher Schadenfall kommt, dann kann es im Zweifel kompliziert werden. Daher: Eltern nach der Versicherung fragen, Bestätigung schriftlich anfordern und man steht auf der sicheren Seite. Andernfalls selbst eine abschließen. Gute Tarife gibt es schon ab rund 50,- Euro im Jahr, einen soliden Grunschutz sogar schon für rund 40,- / Jahr. Einfach mal beim Makler eures Vertrauens anfragen, da gibt es oft Sonderkonditionen.  _________________ www.young-insurance.de - Versicherungsvergleiche online, kostenlos und anonym. |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 277
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Verfasst am: Di 08 Jan, 2008 19:08 Titel: |
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Vielen Dank für die Zusammenfassung der Thematik!  |
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