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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Mo 08 Aug, 2011 21:19 Titel: Erlaubtes Überholmanöver an übersichtlicher Stelle rechtfert |
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OLG Köln, Urt. v. 07.12.2010 - 4 U 9/09
Erlaubtes Überholmanöver an übersichtlicher Stelle rechtfertigt kein Mitverschulden neben gegnerischer Vorfahrtsmissachtung
Einem verunfallten Autofahrer kann kein Mitverschuldensvorwurf im Hinblick auf eine Schmerzengeldzahlung für Dauerschäden gemacht werden, wenn ausweislich einer umfangreichen Beweisaufnahme feststeht, dass sein Verkehrsverhalten einen solchen Vorwurf zumindest nicht trägt. Davon ist auszugehen, wenn er zwar ein Überholmanöver durchgeführt hat, bei dessen Ende es letztlich zu dem Unfall gekommen ist, dieses aber aus Verkehrssicht nicht zu beanstanden war und eine Haftung neben dem die Vorfahrt missachtenden anderen Unfallbeteiligten ausschließt. So bewirkt ein Überholmanöver auf gerader, übersichtlicher und bevorrechtigter Strecke ohne entsprechendes Verbotszeichen kein derart gefährliches Manöver, dass es neben einer Vorfahrtsmissachtung eine Mitverschuldensannahme rechtfertigen würde. |
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