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Susannchen
Anmeldedatum: 25.03.2009 Beiträge: 35
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Verfasst am: Mi 06 Mai, 2009 14:40 Titel: Epidemie und die Lebensversicehrung |
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| Ich habe eine Frage die etwas blöd scheint, aber trotzdem: wenn jetzt rein theoretisch eine echte Epidemie ausbricht, Schweinegrippe meine ich, und jemand deswegen stirbt - zahlt die Lebensversicherung? |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 112 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Do 07 Mai, 2009 10:28 Titel: Re: Epidemie und die Lebensversicehrung |
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ohne nachgelesen zu haben (in den versicherungsbedingungen) -
für katastrophenereignisse (krieg, seuchen etc.) haben die versicherungen mit einiger sicherheit entweder leistungsfreiheit oder kummulschädengrenzen (maximalentschädigung für einen zusammenhängenden leistungsfall) eingeführt.
alles andere würde mich wundern. gute frage - kann sie jemand genau beantworten?
lg
die geldmarie
www.geldmarie.at
| Susannchen hat Folgendes geschrieben: | | Ich habe eine Frage die etwas blöd scheint, aber trotzdem: wenn jetzt rein theoretisch eine echte Epidemie ausbricht, Schweinegrippe meine ich, und jemand deswegen stirbt - zahlt die Lebensversicherung? |
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philipp v
Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 19 Wohnort: Regensburg - Neumarkt
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Verfasst am: Fr 08 Mai, 2009 10:35 Titel: |
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Hallo, erst mal keine Panik!!
solange es nur vereinzelt Todesfälle gibt, zahlt die Versicherung!
Erst wenn bestimmte Notstandsgesetze in Deutschland in Kraft treten ist der Versicherer leistungsfrei.
Soweit kommt es aber sicher nicht!! _________________ http://philipp-voegeler.egalite.de/
schauen staunen sparen |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 112 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Fr 08 Mai, 2009 13:04 Titel: |
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| philipp v hat Folgendes geschrieben: | Hallo, erst mal keine Panik!!
solange es nur vereinzelt Todesfälle gibt, zahlt die Versicherung!
Erst wenn bestimmte Notstandsgesetze in Deutschland in Kraft treten ist der Versicherer leistungsfrei.
Soweit kommt es aber sicher nicht!! |
davon gehen wir wohl alles aus - aber die frage selbst ist nicht uninteressant.
was wären also diese "notstandsgesetze" bzw. diese "katastrophenklausel" - hat jemand versicherungsbedingungen bei der hand?
lg
die geldmarie
www.geldmarie.at |
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philipp v
Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 19 Wohnort: Regensburg - Neumarkt
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Verfasst am: Fr 08 Mai, 2009 13:08 Titel: |
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Wichtig ist dass der "Notstand" von der Bundesregierung ausgerufen wird!! _________________ http://philipp-voegeler.egalite.de/
schauen staunen sparen |
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Susannchen
Anmeldedatum: 25.03.2009 Beiträge: 35
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Verfasst am: Fr 08 Mai, 2009 14:39 Titel: |
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| philipp v hat Folgendes geschrieben: | | Wichtig ist dass der "Notstand" von der Bundesregierung ausgerufen wird!! |
So weit wird es hoffentlich nicht kommen! |
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philipp v
Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 19 Wohnort: Regensburg - Neumarkt
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gk
Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: Fr 08 Mai, 2009 22:22 Titel: Re: Epidemie und die Lebensversicehrung |
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| Susannchen hat Folgendes geschrieben: | | Ich habe eine Frage die etwas blöd scheint, aber trotzdem: wenn jetzt rein theoretisch eine echte Epidemie ausbricht, Schweinegrippe meine ich, und jemand deswegen stirbt - zahlt die Lebensversicherung? |
Hallo Susannchen,
in Deutschland würden die Versicherer dann sicherlich die Möglichkeiten nach dem Versicherungsvertragsgesetz ausschöpfen. Im §163 Prämien- und Leistungsänderung steht hierzu u.a.:
(1) Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn
1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat,
2. die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten, und
3. ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 überprüft und bestätigt hat.
Freundliche Grüße
Gerd
http://www.berechnung-vergleich.de |
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