Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre
eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Tritt der Fall ein, dass jemand aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage ist, mindestens für drei Stunden einer Arbeit nachzugehen, erhält er - wenn alle Voraussetzungen wie der Nachweise von Pflichtbeiträgen erfüllt sind - eine Erwerbsminderungsrente. Sollte man noch drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten können, wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Privat absichern kann man sich für diese Situation mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.