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In der Versicherungswirtschaft spricht man von einem ersten Risiko, wenn ein Schaden vorliegt, der gemäß Versicherungssumme in voller Höhe ersetzt wird, unabhängig davon, wie hoch der Versicherungswert ist. Eine Versicherung auf das erste Risiko wird daher als Erstrisikoversicherung bezeichnet. Sie gehört in den Bereich der Sachversicherungen.