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an einen Rechtsanwalt!
Werden bei einer Lebensversicherung die Beiträge nicht monatlich oder jährlich, sondern direkt nach Abschluss in einem Betrag gezahlt, bezeichnet man dies als eine Einmalbetragversicherung. Möglich ist zudem, über eine Einmalbetragversicherung, die mit Eintritt des Rentenalters abgeschlossen wird, eine monatliche Leibrente zu vereinbaren.