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Ein Arbeitgeber kann für seine Angestellten eine Direktversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine Renten- oder eine Lebensversicherung für die der Arbeitgeber die Beiträge zahlt. Nutznießer einer Direktversicherung ist der Angestellt bzw. im Todesfall die Angehörigen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann die Direktversicherung übertragen werden - an den Mitarbeiter oder den neuen Arbeitgeber.