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Bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) greift der Daten-Rechtsschutz. Der Datenschutz ist in der Bundesrepublik Deutschland ein vom Grundgesetz her garantiertes Recht eines jeden Bürgers. Es geht schlichtweg darum, die Privatsphäre zu schützen.