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fabio117
Anmeldedatum: 18.12.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: Do 18 Dez, 2008 20:34 Titel: cabrio diebstahl |
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hi
habe eine frage vor kurzem wurde aus der sammel tiefgarage mein cabrio verdeck aufgeschnitten.dadurch wurden mir autoradio, navi und sonnenbrille geklaut.sogar mein handschuh fach wurde aufgebrochen.
da ich alles der versicherung und polizei vorgelegt habe wollte ich mal wissen
was ich alles bezahlt bekomme.habe haftplicht mit teilkasko. |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 298
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Verfasst am: Fr 19 Dez, 2008 16:37 Titel: |
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| Dies kommt auf die Versicherungform bzw. Details deiner KFZ-Versicherung an, evtl. kannst du in der Versicherungspolice nachlesen, ob Diebstahl (welche Form) inkludiert ist. |
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Torben
Anmeldedatum: 11.02.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di 24 Feb, 2009 12:09 Titel: |
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Hallo,
ob die Versicherung den Schaden übernimmt, kommt ganz darauf an. Sie werden natürlich mehrere Argumente ins Feld führen, die gegen eine Bezahlung sprechen könnte.
So wäre es beispielsweise der Fall, dass der Dieb sich durch die Wertsachen (Navi, Sonnenbrille usw.) verlockt sah, diese zu stehlen. Rein juristisch ist der Eigentümer verpflichtet, Wertgegenstände so zu platzieren, dass sie niemanden zum Diebstahl verlocken können - sonst könnte unter Umständen dem Eigentümer eine ( wenn auch geringe) Mitschuld angelastet werden.
Wenn es sich demzufolge um ein mobiles Navigationsgerät gehandelt hatte, welches leicht herauszunehmen war, dann wäre es die Pflicht des Eigentümers gewesen, es beim Verlassen des Autos mitzunehmen. War das Gerät jedoch in die Konsole eingebaut (genauso wie das Radio vermutlich fest installiert war), dann trifft den Eigentümer natürlich keine Schuld. Bei der Sonnenbrille kommt es ebenfalls darauf an, ob sie offen oder vedeckt platziert gewesen ist.
Auch die Tatsache, dass es sich um eine Tiefgarage gehandelt hatte, entschuldigt dann den Eigentümer nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
Dies ist nur ein mögliches Szenario, wie die Versicherung versuchen könnte, die Zahlungspflicht im Schadensfall zu umgehen.
In vielen Fällen kommen die Versicherungen jedoch anstandslos für die Fälle auf, welche in der Versicherungspolice aufgelistet sind.
Doch sollte man nicht vergessen, dass die Versicherungen aufgrund des geschilderten Falles auch ablehnen können.
Mfg |
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Versicherungsprofi
Anmeldedatum: 19.03.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: Do 19 März, 2009 22:41 Titel: |
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| Der Schaden ist doch bestimmt inzwischen reguliert? Alles zu Deiner Zufriedenheit? Wie ist es gelaufen? |
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alexandra95062
Anmeldedatum: 20.05.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: Mi 20 Mai, 2009 10:19 Titel: |
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Ja das würde mich auch interessieren.
Meiner Mutter wurde auch ins Cabrio eingebrochen und sie hat auch HAftpflicht mit Teilkasko.
Also würde mich das sehr interessieren..
Ich hoffe du bringst uns auch auf den neuesten Stand der Dinge.
Lg |
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