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Markus
Anmeldedatum: 30.10.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: Sa 30 Okt, 2010 16:53 Titel: BUZ vorzeitig kündigen |
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Hallo,
ich habe vor ein paar Jahren eine Kapitallebensversicherung mit einer BUZ-Zusatzversicherung abgeschlossen.
Aus finanziellen Gründen musste ich die Lebensversicherung still legen, was auch kein Problem war.
Die BUZ wollte ich kündigen nur leider komm ich da laut Vertrag und Kündigungsbestätigung des Versicherungsunternehmens erst im Sommer 2011 raus. Solange will ich aber ehrlich gesagt die BUZ nicht mehr weiter bezahlen.
Habe ich irgendeine Möglichkeit frühzeitig aus dem Vertrag rauszukommen? Was würde passieren, wenn ich einfach nicht mehr zahle??? |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Di 01 Feb, 2011 12:51 Titel: |
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Hallo Markus,
die BUZ (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) ist wie der Name bereits sagt eine Zusatzversicherung, die als Baustein an eine Trägerversicherung gekoppelt ist. Bei Beitragsfreistelllung der Hauptversicherung endet die Beitragszahlung für diese. Schließt aber nicht zwangsläufig eine Beitragfreistellung der Zusatzversicherung ein. Die Zusatzversicherung kann aus dem Rückkaufswert der Hauptversicherung (HV) bezahlt werden. In dem Falle besteht weiterhin Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit.
Es sollte aber keine Probleme bereiten, die Zusatzversicherung zu kündigen. Hier sind aber eventuelle Kündigungsfristen einzuhalten. Mir ist kein Fall bekannt, dass bei Beitragsfreistellung der HV weiterhin Beiträge vom Konto abgebucht wurden. Ich empfehle Dir die Fachabteilung der Versicherung anzurufen. Der Vertreter vor Ort kann Dir nicht immer eine qualifizierte Auskunft geben.
Zu Überlegen wäre auch, ob eine befristete Beitragsfreistllung nicht besser wäre. Du erhälst Dir damit den BU-Schutz und eventuelle Steuervorteile bei Auszahlung der Versicherungssumme. Befristet heißt, Du kannst die Versicherung innerhalb von drei Jahren wieder aufleben lassen, falls sich Deine finanzielle Situation verbessert hat.
Hälst Du Kündigungsfristen (i.d.R. 3 Monate) nicht ein, kann sich die Versicherung an dem Rückkaufswert bedienen. Also noch einmal. Rede mit der Versicherung.
Viele Grüße |
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