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Branntfleck auf dem Flur

 
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Pacenia



Anmeldedatum: 04.05.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi 04 Mai, 2011 13:35    Titel: Branntfleck auf dem Flur

Hallo!
Mein Freund wollte letzte Woche etwas kochen. Leider hat er nicht aufgepasst und das Essen ist ihm angebrannt und es gab einen riesen Qualm. Denn Topf hat er, vor lauter Schreck, nach draußen, in den öffentlichen Flur unseres Wohnhauses gebrachht. Dummerweise war er noch heiß und der Fußboden aus PVC, so dass er an der Stelle, auf der der Topf stand, geschmolzen ist. Greift bei diesem Unfall die Haftpflichtversicherung?

Danke schonmal für die Antwort!

Viele Grüße!
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: Mi 04 Mai, 2011 15:39    Titel:

Hallo Pacenia,

der Schaden ist über die Haftpflicht Deines Freundes abgesichert.
_________________
Ich werde keine Versicherungsangebote oder Vergleiche erstellen und bitte alle von diesbezüglichen Anfragen abzusehen
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Merger
Gast





BeitragVerfasst am: Mi 04 Mai, 2011 15:48    Titel: Re: Branntfleck auf dem Flur

Pacenia hat Folgendes geschrieben:
Hallo!
Mein Freund wollte letzte Woche etwas kochen. Leider hat er nicht aufgepasst und das Essen ist ihm angebrannt und es gab einen riesen Qualm. Denn Topf hat er, vor lauter Schreck, nach draußen, in den öffentlichen Flur unseres Wohnhauses gebrachht. Dummerweise war er noch heiß und der Fußboden aus PVC, so dass er an der Stelle, auf der der Topf stand, geschmolzen ist. Greift bei diesem Unfall die Haftpflichtversicherung?

Danke schonmal für die Antwort!

Viele Grüße!


Hallo Pacenia,

ich vermute, dass Dein Freund mit Dir zusammen in dem Haus wohnt und es Euch beiden gehört, da Du im Text "unser Wohnhaus" schreibst.

Wenn dies zutrifft, müsst Ihr für den Schaden selbst aufkommen,
denn dies fällt dann unter Eigenschaden und eine Private Haftpflichtversicherung leistet nur bei Fremdschäden!

Gruß Merger
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Pacenia



Anmeldedatum: 04.05.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do 05 Mai, 2011 13:22    Titel:

Hallo!
Danke für die Antworten!
Zitat:
ich vermute, dass Dein Freund mit Dir zusammen in dem Haus wohnt und es Euch beiden gehört, da Du im Text "unser Wohnhaus" schreibst.

Ich habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Mit "unser Wohnhaus" meinte ich das Mietshaus, in dem wir eine Wohnung gemietet haben. der Branntfleck enstand auf dem Flur vor unserer Wohnung, der öffentlich ist, also nicht mein Eigentum. Greift dann die Haftpflicht?

Vielen Dank und schöne Grüße
Pacenia
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: Do 05 Mai, 2011 13:32    Titel:

Zitat:
Hallo Pacenia,

der Schaden ist über die Haftpflicht Deines Freundes abgesichert.

_________________
Ich werde keine Versicherungsangebote oder Vergleiche erstellen und bitte alle von diesbezüglichen Anfragen abzusehen
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