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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 269
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Verfasst am: Fr 11 Apr, 2008 13:25 Titel: Bootshaftpflicht |
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Jeder Besitzer einer Yacht oder eines Bootes muss auch immer damit rechnen, dass er oder sein Boot anderen Menschen Schaden zufügen können. Dabei muss der Bootsbesitzer von rechts wegen für alle hierbei entstandenen Schäden aufkommen. Besonders kostspielig wird dies natürlich, wenn dabei auch Personenschäden entstanden sind. Denn hier können leicht einige Millionen Euro an Kosten auf den Schädiger zukommen. Da müssen die Behandlungs- und Therapiekosten gezahlt werden und auch die Kosten für evtl. notwendige Reha-Maßnahmen. Dort fallen Kosten für einen Verdienstausfall an usw.
Schnell können diese Kosten, die ja oftmals über Jahre hinweg gezahlt werden müssen, den finanziellen Ruin für den Bootsbesitzer darstellen.
Damit genau dies nicht geschieht, sollte man als Besitzer von Wasserfahrzeugen auch unbedingt eine Bootshaftpflicht abschließen. Diese leistet eigentlich in den gleichen Fällen wie auch jede andere Haftpflichtversicherung. Das heißt, sobald jemand durch das Boot geschädigt wird, kommt die Versicherung für alle anfallenden Kosten auf. Sie zahlt direkt an den Geschädigten, wenn dessen Forderungen berechtigt sind. Sind diese jedoch unberechtigt, so beinhaltet auch die Bootshaftpflicht eine passive Rechtsschutzversicherung, mit der unberechtigte Ansprüche notfalls auch gerichtlich abgewiesen werden.
Bei der Anmeldung eines Schadens sollte man aber bedenken, dass dies in einigen Fällen auch die Kündigung des Vertrages durch die Versicherung zur Folge haben kann. Auf der anderen Seite kann diese auch mit einer Anhebung der Beiträge reagieren. Egal, welcher Fall nun eintritt – beide sind doch deutlich negativ zu bewerten. Das heißt aber auch, dass man jeden Schaden genau abwägen sollte. Denn in einigen Fällen, wenn nur geringe Kosten vorhanden sind, kann es sinnvoller sein, diese selbst zu tragen. |
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