Wechsel der Kfz-Versicherung leicht gemacht

Autofahrer haben das gute Recht, ihre alte Kfz-Versicherung gegen eine neue, bessere und häufig auch günstigere einzutauschen. Vielen ist nicht klar, dass der Wechsel eine Kleinigkeit ist, wenn man die Kündigungsfrist im Auge hat.

Für Autofahrer lohnt es sich, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln, wenn die neue ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis bietet. Viele wissen allerdings gar nicht, wie leicht das Wechseln der Kfz-Versicherung ist. Wer sich für ein neues Angebot interessiert, hat es leichter, als es sich viele vorstellen. Im folgenden finden Sie wertvolle Ratschläge, wann ein Versicherungskunde den Anbieter für eine neue und günstige Kfz-Versicherung wechseln kann.

Die Voraussetzung für einen Wechsel ist die Kündigung des bisherigen Vertrags. Dafür reicht ein kurzer Brief oder ein Fax, eine telefonische Kündigung ist nicht möglich. Kfz-Versicherungen sind vertragsgemäß meist zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, also zum 30. November, kündbar, ohne dass dafür ein Grund angegeben werden müsste. Wenn die bisherige Versicherung die Beiträge erhöht und das dem Kunden mitteilt, hat er ein Sonderkündigungsrecht – und zwar auch dann, wenn die Erhöhung durch eine neue Typ- oder Regionalklasse erfolgt.

Ab der Mitteilung hat jeder Versicherte einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Wirksam wird die Kündigung immer ab dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung erfolgt ist. Wer ein neues Fahrzeug gekauft hat, kann ebenfalls eine neue Kfz-Versicherung für das gewechselte Fahrzeug abzuschließen. In jedem Fall gilt: Zeitgleich zur Kündigung der alten Versicherung muss die neue Versicherung beantragt werden. Markus Rehle: „Die Suche nach einem Anbieter lohnt also nur dann, wenn man den alten Vertrag kündigen kann. Wir werben daher ganz offen dafür, bis Ende November die Angebote zu vergleichen. Bei den meisten Versicherungen können Kunden innerhalb von wenigen Minuten selbst ihren Tarif errechnen lassen und bei Interesse direkt online seinen Antrag stellen. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird direkt zum selbst ausdrucken angeboten oder per per Post an die Adresse des neuen Kunden versendet.

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